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Lindau (ots) - Am Samstag (22. November) hat die Bundespolizei bei Kontrollen am
Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) ein Fahrzeug mit vier Insassen unterschiedlicher
Nationalität kontrolliert, die teilweise keine gültigen Grenzübertrittspapiere
vorzeigen konnten und auch im Besitz von Betäubungsmitteln waren. Die
Bundespolizei stellte das Fahrzeug sicher und wies alle Insassen nach Österreich
zurück.
Am Samstag (22. November) hat die Bundespolizei ein Fahrzeug mit
österreichischer Zulassung und vier Insassen am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96)
einer Grenzpolizeilichen Kontrolle unterzogen. Als der 31-jährige kosovarische
Fahrer die Tür öffnete, kam den Beamten schon ein starker Cannabisgeruch
entgegen. Während der Kontrolle der Grenzübertrittspapiere stellten die Beamten
den 23-jährigen kosovarischen Beifahrer und einen 18-jährigen afghanischen
Mitfahrer fest, die keine gültigen Reisedokumente für die Einreise nach
Deutschland mit sich führten. Bei einer Durchsuchung der Personen und des
Fahrzeuges fanden die Beamten beim Fahrer ein zugriffsbereites Einhandmesser in
der Tasche seiner getragenen Jacke sowie 4,4 g Haschisch in seiner im Auto
liegenden schwarzen Lederjacke. Auf dieser waren auch deutlich sichtbare Spuren
eines weißen Pulvers zu sehen, welches sich nach genauer Prüfung als Kokain
herausstellte. Beim Beifahrer fanden die Bundespolizisten zwei sogenannte
Grinder (Kräutermühlen) mit Restbeständen von Marihuana. Der 18-jährige
afghanische Mitfahrer führte 4 g Haschisch in seiner Jackentasche mit und der
21-jährige syrische Mitfahrer trug einen Ring am Finger, in dem die Beamten
ebenfalls Haschisch fanden.
Als die Bundespolizisten daraufhin das Auto genauer untersuchten, fanden sie an
der rechten hinteren Tür weiße Pulverspuren. Entsprechend der Jahreszeit hätten
sie als Schneeanhaftung durchgehen können, aber ein durchgeführter
Drogenwischtest bestätigte den Verdacht, dass es sich bei der Anhaftung um den
"andern Schnee", nämlich um Kokainspuren handelte. Offensichtlich mussten die
Insassen kurz vor der Kontrolle die Droge "noch schnell" aus dem Fenster
geschüttet haben, um Spuren im Fahrzeug zu beseitigen. Da der afghanische
Mitfahrer an dem Fenster saß, hinter dem die Pulveranhaftung festgestellt wurde,
reagierte er auch auf den bei ihm durchgeführten Drogenwischtest positiv. Die
Insassen erklärten später, dass es sich um ca. vier Gramm Kokain gehandelt habe.
Ein freiwilliger Urintest beim Fahrer verlief positiv auf Kokain und THC
(Tetrahydrocannabinol), dem psychoaktiven und hauptsächlich rauschbewirkenden
Bestandteil von Cannabis.
Aufgrund des Betäubungsmittelfundes wurden die Kollegen des Zolls hinzugerufen,
die das ganze Fahrzeug mit einem Drogensuchhund durchsuchten. Obwohl der Hund an
zwei Orten deutlich "reagierte", konnten jedoch keine weiteren Betäubungsmittel
festgestellt werden.
Grenzüberschreitendes Verbringen (Einfuhr) von Betäubungsmitteln ist strafbar,
was alle Insassen betrifft. Zusätzlich besteht gegen den kosovarischen Beifahrer
und den afghanischen Mitfahrer der Verdacht der unerlaubten Einreise. Gegen den
Fahrer besteht zusätzlich der Verdacht der Schleusung von Ausländern, des
Fahrens unter Einfluss von Betäubungsmitteln und des Verstoßes gegen das
Waffengesetz.
Das Fahrzeug wurde sichergestellt und die Firma informiert, unter deren
Zulassung es lief.
Aufgrund der Begehung von Straftaten und der daraus bestehenden Gefahr für die
öffentliche Sicherheit wurde auch dem Fahrer und dem syrischen Mitfahrer das
Einreiserecht nach Deutschland verwehrt.
Rückfragen bitte an:
Markus Knierim
Bundespolizeiinspektion Kempten
Kaufbeurer Straße 80 | 87437 Kempten
Pressestelle
Telefon: 0831 / 540 798-1011
E-Mail: Markus.Knierim@polizei.bund.de
Die Bundespolizeiinspektion Kempten schützt mit ihren Revieren
Weilheim und Lindau auf 220 Grenzkilometern zwischen Bodensee und
Ammergebirge die Schengen-Binnengrenze zu Österreich, um
grenzüberschreitende Kriminalität und irreguläre Migration zu
verhindern.
Zudem sorgen die Bundespolizisten auf 560 Streckenkilometern und 91
Bahnhöfen für die Sicherheit des Bahnverkehrs und der Reisenden.
Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf die Landkreise Landsberg
am Lech, Lindau, Ober-, Ost-, Unterallgäu und Weilheim-Schongau,
sowie die kreisfreien Städte Kaufbeuren, Kempten und Memmingen.
Weitere Informationen zur Bundespolizei erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de oder oben genannter Kontaktadresse.
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/64017/6181532
OTS: Bundespolizeidirektion München
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