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Duisburg; Essen; Oberhausen; Mülheim a. d. Ruhr; Kreis Kleve; Kreis Wesel (ots)
- Der Jahreswechsel rückt näher - und damit auch die Zeit, in der vielerorts
Feuerwerk gekauft wird. Doch Vorsicht: Einige Produkte, die in benachbarten
Ländern oder online angeboten werden, entsprechen nicht den deutschen
Sicherheitsstandards und können beim Zünden unberechenbare und schwere Folgen
haben. Zollbeamtinnen und -beamte stellen jedes Jahr bei Kontrollen und in
Paketsendungen unter anderem nicht konforme und teils extrem gefährliche
Pyrotechnik sicher - allein 2024 waren es über sieben Tonnen. Deshalb ist es
wichtig, beim Kauf genau hinzuschauen und sich vorab zu informieren.
Alle im Handel erhältlichen Feuerwerkskörper müssen getestet und mit dem
CE-Zeichen versehen werden. Die Einfuhr von nicht konformem Feuerwerk ohne
CE-Kennzeichen nach Deutschland ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten. Es ist
möglich, dass Feuerwerk aus dem Ausland diese geltenden Kriterien nicht erfüllt
oder sogar gefälschte Zulassungszeichen verwendet werden. Derartige Pyrotechnik
wird daher bei Kontrollen durch den Zoll konsequent beschlagnahmt und wer
versucht, nicht zugelassene Feuerwerkskörper nach Deutschland zu bringen, macht
sich strafbar.
"Für die eigene Sicherheit sollte man auf Feuerwerkskörper verzichten, deren
Herkunft man nicht klar nachvollziehen kann oder die keine vorgeschriebene
CE-Kennzeichnung haben", betont Ivan Čule, Pressesprecher beim Hauptzollamt
Duisburg, "nicht auf ihre Sicherheit getestete Böller sind unberechenbar und sie
zu nutzen, kann extrem gefährlich werden. Im schlimmsten Fall kann es zu
Verbrennungen, Verätzungen oder dem Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht
kommen."
Für bestimmte Kategorien und Arten von Feuerwerkskörpern ist außerdem eine
Erlaubnis der zuständigen Behörde erforderlich. Die Überwachung der Einhaltung
der sprengstoffrechtlichen Vorschriften obliegt in Deutschland den für das
Sprengstoffrecht zuständigen Behörden der Bundesländer sowie der Bundesanstalt
für Materialforschung und -prüfung (BAM). Der Zoll unterstützt diese Behörden
bei der Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen zu explosionsgefährlichen
Stoffen.
Weitere Informationen zu den Bestimmungen und der konkreten Kategorisierung von
Feuerwerk finden Sie auf der Internetseite der BAM und unter zoll.de:
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-innerhalb-der-EU/Einschraenk
ungen/Feuerwerkskoerper/feuerwerkskoerper_node.html#vt-sprg-2
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Duisburg
Pressestelle
Telefon: 0203 / 6048 - 1531
E-Mail: presse.hza-duisburg@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121243/6181655
OTS: Hauptzollamt Duisburg
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