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München / Ulm / Lkr. Günzburg (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung des
Zollfahndungsamtes München und der Staatsanwaltschaft Memmingen.
Zahlreiche Durchsuchungen im Landkreis Günzburg.
Kräfte des Zollfahndungsamtes München durchsuchten am 15.12.2025 im Landkreis
Günzburg zeitgleich neun Wohnungen von mutmaßlichen Käufern illegaler
Kugelbomben, die zuvor über einen weiteren Beschuldigten im Postverkehr nach
derzeitigen Ermittlungsstand aus Osteuropa bezogen wurden. Dabei beschlagnahmten
sie geringe Mengen verbotener Pyrotechnik. Das Zollfahndungsamt München schloss
damit einen im Oktober 2025 begonnen Ermittlungskomplex ab und stellt sicher,
dass bei den neun Tatverdächtigen keine weiteren Kugelbomben vorhanden sind.
Hochgefährliche Kugelbomben vor zwei Monaten sichergestellt: Dem Einsatz war vor
zwei Monaten die Entdeckung von illegalen Kugelbomben in Postpaketen und eine ad
hoc durchgeführte Wohnungsdurchsuchung im Landkreis Günzburg vorausgegangen.
Ein 26-jähriger Deutscher aus dem Landkreis Günzburg steht dabei im Verdacht,
für sich und für die eingangs erwähnten neun Beschuldigten illegale Pyrotechnik
- darunter zahlreiche Kugelbomben - in Osteuropa beschafft zu haben. In
Erscheinung ist er bei der Postkontrolle durch Zollbeamte des Hauptzollamtes Ulm
getreten, als diese am 13.10.2025 vier an ihn gerichtete Pakete mit je 25
Kilogramm Gewicht bei einem Ulmer Versanddienstleister kontrollierten und dabei
sowohl auf illegale Feuerwerkskörper, als auch auf mehrere Kugelbomben aus
Osteuropa stießen. Die unter die Kategorie "F4"* fallenden Kugelbomben mit einem
hier festgestellten Stückgewicht von ein bis zwei Kilogramm sind aufgrund ihrer
Gefährlichkeit nicht für den Privatgebrauch zugelassen.
Aufgrund des richterlichen Beschlusses durchsuchten Kräfte des
Zollfahndungsamtes München am 15.10.2025 die Wohnung des mutmaßlichen Empfängers
und fanden mehr als 200 Stück Kugelbomben. Der Abtransport und die weitere
Lagerung der hochexplosiven Sprengkörper mussten von einem darauf
spezialisierten Unternehmen übernommen werden.
Während der am 15.10.25 laufenden Durchsuchung befand sich ein weiteres
Postpaket für den Beschuldigten in Zustellung, das durch Kollegen des
Hauptzollamtes Ulm sichergestellt werden konnte. Dieses enthielt ausschließlich
10 Stück Kugelbomben aus Osteuropa, Stückgewicht rund ein Kilogramm.
Der 26-jährige Tatverdächtige sowie die neun weiteren Beschuldigten verfügen
über keine behördliche Erlaubnis, um Feuerwerkskörper der Kategorie "F4" * zu
erwerben oder zu importieren.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Memmingen und des Zollfahndungsamtes
München wegen Verdachts von Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz dauern an.
Anhaltspunkte dafür, dass mit den illegalen Kugelbomben weitere Straftaten
hätten begangen werden sollen, liegen nicht vor.
* Feuerwerkskörper werden in vier Kategorien (F1, F2, F3, F4) eingeteilt, die
ihre Gefahr, ihren Einsatzzweck und die Altersbeschränkung definieren. Die
Kategorien F1 und F2 sind für Privatpersonen bestimmt, während für F3 und F4
eine Erlaubnis benötigt wird.
Kugelbomben: Ein ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko! Kugelbomben sind keine
harmlosen Feuerwerkskörper, sondern hochexplosive Sprengkörper, die erhebliche
Verletzungs- und Lebensgefahr bergen. Kugelbomben zählen in Deutschland zu den
sogenannten "illegalen Feuerwerkskörpern", da sie aufgrund ihrer hohen
Explosivkraft nicht für den privaten Gebrauch zugelassen sind. Der Besitz,
Verkauf oder Transport solcher Feuerwerkskörper kann mit empfindlichen Strafen
geahndet werden.
Weitere Informationen zu den Bestimmungen und der konkreten Kategorisierung von
Feuerwerk finden Sie auf der Internetseite der BAM und unter zoll.de: https://ww
w.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-innerhalb-der-EU/Einschraenkungen/Feue
rwerkskoerper/feuerwerkskoerper_node.html#vt-sprg-2
Rückfragen bitte an:
Zollfahndungsamt München
Pressesprecher
Christian Schüttenkopf
Telefon: 089 99568-1710
E-Mail: presse@zfam.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/116259/6181972
OTS: Zollfahndungsamt München
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