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Mittelhessen: WETTERAUKREIS: Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Gießen vom 18.12.2025 - Anklageerhebung nach Doppelmord in Bad Nauheim

18.12.2025 14:11 Uhr Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle

Giessen (ots) - Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Gießen vom 18.12.2025

Anklageerhebung nach Doppelmord in Bad Nauheim

Die Staatsanwaltschaft Gießen hat anlässlich eines Tötungsdelikts zum Nachteil zweier 59 und 28 Jahre alt gewordenen Männer nunmehr Anklage zum Landgericht Gießen erhoben. In der knapp 100 Seiten umfassenden Anklageschrift sind u. a. 121 Zeugen und 12 Sachverständige aufgeführt. Dem heute 29 Jahre alten Angeklagten, der die Tat kurz nach seiner Festnahme eingeräumt hat, wird heimtückischer Mord aus niedrigen Beweggründen in 2 Fällen zur Last gelegt. Sein 36-jähriger Bruder soll hierzu Beihilfe geleistet haben, was dieser jedoch bestreitet.

Konkret wird dem 29-Jährigen vorgeworfen, die Geschädigten an Karsamstag (19.04.2025) vor deren Wohnanschrift in Bad Nauheim überrascht und schließlich durch mindestens 10 Schüsse getötet zu haben. Beide Opfer verstarben aufgrund ihrer schweren inneren Verletzungen noch am Tatort. Im Vorfeld der Tat soll der 29 Jahre alte Angeklagte von seinem älteren Bruder hierbei unterstützt worden sein. Die Staatsanwaltschaft Gießen geht aufgrund der äußerst umfangreichen Ermittlungen - insb. in Gestalt der Befragung einer Vielzahl von Zeugen und der Auswertung der sichergestellten Datenträger (Handys, etc.) - davon aus, dass die Tat aus Rache geschah. Schließlich soll der Vater der beiden Angeklagten Ende Februar 2021 in der Türkei von einem Angehörigen der Familie der im hiesigen Verfahren Geschädigten getötet worden sein, sodass sich der Doppelmord von Bad Nauheim offenbar als Vergeltungsakt darstellt. Im Rahmen der Ermittlungen konnten zwischenzeitlich eine Pistole sichergestellt werden, die als Tatwaffe in Betracht kommt. Die ballistischen Untersuchungen hierzu dauern indes noch an. Bei sämtlichen Beteiligten handelt es sich um türkische Staatsangehörige.

Die Angeklagten sind bislang nicht vorbestraft.

Das zuständige Schwurgericht in Gießen hat nunmehr über die Zulassung der Anklage zu befinden. Mit einem etwaigen Beginn der Hauptverhandlung ist voraussichtlich bis Ende des ersten Quartals 2026 zu rechnen.

Ein zunächst vom Amtsgericht Friedberg gegen einen weiteren Bruder der Angeklagten (31 Jahre) erlassener Haftbefehl wurde zwischenzeitlich wieder aufgehoben und das Ermittlungsverfahren gegen diesen mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass vor Prozessbeginn zu den genauen Tatumständen und Hintergründen bzw. den weiteren Ermittlungsergebnissen zur Vermeidung der Beeinflussung von Zeugen keine Angaben gemacht werden können.

Thomas Hauburger, Oberstaatsanwalt und Pressesprecher

veröffentlicht für die Staatsanwaltschaft: Tobias Schwarz, Pressesprecher

Rückfragen bitte an:

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Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/154582/6182260 OTS: Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle


Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle
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