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Giessen (ots) - Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Gießen vom 18.12.2025
Anklageerhebung nach Doppelmord in Bad Nauheim
Die Staatsanwaltschaft Gießen hat anlässlich eines Tötungsdelikts zum Nachteil
zweier 59 und 28 Jahre alt gewordenen Männer nunmehr Anklage zum Landgericht
Gießen erhoben. In der knapp 100 Seiten umfassenden Anklageschrift sind u. a.
121 Zeugen und 12 Sachverständige aufgeführt. Dem heute 29 Jahre alten
Angeklagten, der die Tat kurz nach seiner Festnahme eingeräumt hat, wird
heimtückischer Mord aus niedrigen Beweggründen in 2 Fällen zur Last gelegt. Sein
36-jähriger Bruder soll hierzu Beihilfe geleistet haben, was dieser jedoch
bestreitet.
Konkret wird dem 29-Jährigen vorgeworfen, die Geschädigten an Karsamstag
(19.04.2025) vor deren Wohnanschrift in Bad Nauheim überrascht und schließlich
durch mindestens 10 Schüsse getötet zu haben. Beide Opfer verstarben aufgrund
ihrer schweren inneren Verletzungen noch am Tatort. Im Vorfeld der Tat soll der
29 Jahre alte Angeklagte von seinem älteren Bruder hierbei unterstützt worden
sein. Die Staatsanwaltschaft Gießen geht aufgrund der äußerst umfangreichen
Ermittlungen - insb. in Gestalt der Befragung einer Vielzahl von Zeugen und der
Auswertung der sichergestellten Datenträger (Handys, etc.) - davon aus, dass die
Tat aus Rache geschah. Schließlich soll der Vater der beiden Angeklagten Ende
Februar 2021 in der Türkei von einem Angehörigen der Familie der im hiesigen
Verfahren Geschädigten getötet worden sein, sodass sich der Doppelmord von Bad
Nauheim offenbar als Vergeltungsakt darstellt. Im Rahmen der Ermittlungen
konnten zwischenzeitlich eine Pistole sichergestellt werden, die als Tatwaffe in
Betracht kommt. Die ballistischen Untersuchungen hierzu dauern indes noch an.
Bei sämtlichen Beteiligten handelt es sich um türkische Staatsangehörige.
Die Angeklagten sind bislang nicht vorbestraft.
Das zuständige Schwurgericht in Gießen hat nunmehr über die Zulassung der
Anklage zu befinden. Mit einem etwaigen Beginn der Hauptverhandlung ist
voraussichtlich bis Ende des ersten Quartals 2026 zu rechnen.
Ein zunächst vom Amtsgericht Friedberg gegen einen weiteren Bruder der
Angeklagten (31 Jahre) erlassener Haftbefehl wurde zwischenzeitlich wieder
aufgehoben und das Ermittlungsverfahren gegen diesen mangels hinreichenden
Tatverdachts eingestellt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass vor Prozessbeginn zu den genauen
Tatumständen und Hintergründen bzw. den weiteren Ermittlungsergebnissen zur
Vermeidung der Beeinflussung von Zeugen keine Angaben gemacht werden können.
Thomas Hauburger, Oberstaatsanwalt und Pressesprecher
veröffentlicht für die Staatsanwaltschaft: Tobias Schwarz, Pressesprecher
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