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Köln (ots) - Elf Gastronomiebetriebe hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des
Hauptzollamts Köln gemeinsam mit dem Landesamt zur Bekämpfung der
Finanzkriminalität NRW, dem Finanzamt und dem Ordnungsamt in den Abendstunden
des 16.12.2025 in Bergisch Gladbach kontrolliert. Insgesamt wurden 61
angetroffene Personen zu ihrer Beschäftigung in den Restaurants und Imbissen
befragt. Rund 30 Einsatzkräfte waren beteiligt.
"Mit fünf illegal beschäftigten Frauen und Männern an nur einem Abend, war das
für meine Kolleginnen und Kollegen kein alltäglicher Einsatz. Ein illegal
beschäftigter 23-jähriger Inder, versuchte sich in einer Pizzeria beim
Eintreffen der Einsatzkräfte als Gast zu tarnen, indem er sich schnell vom Ofen
aus der Küche an einen Tisch mit anderen Gästen setzte", so Jens Ahland,
Pressesprecher des Hauptzollamts Köln.
Da er keine gültige Aufenthaltserlaubnis vorlegen konnte, wurden gegen ihn und
seinen Arbeitgeber noch vor Ort Ermittlungsverfahren eingeleitet. Später gab der
Mann an, dass er bereits seit Anfang November für sechs Euro Stundenlohn in der
Pizzeria arbeitet.
"Hinter dem Begriff "illegale Beschäftigung" steckt die knallharte Ausbeutung
von Menschen. Wir wollen in erster Linie die Profiteure solcher Machenschaften
zur Rechenschaft ziehen", erklärt Ahland.
Zwei Ukrainerinnen (40 und 46) wurden in einem Restaurant illegal als
Servicekräfte beschäftigt und eine 48-jährige Georgierin war ebenfalls ohne die
erforderliche Aufenthaltserlaubnis in einem Imbiss als Spülkraft tätig.
"Ein 63-jähriger Chinese, der in einem Restaurant hinter dem Tresen angetroffen
wurde, hielt sich bereits 18 Monate illegal in Deutschland auf und wurde von der
Landeserstaufnahmeeinrichtung NRW am Standort Bochum gesucht. Über die weiteren
aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen aller Frauen und Männer entscheidet jetzt die
zuständige Ausländerbehörde. Die weiteren Ermittlungen unserer Finanzkontrolle
Schwarzarbeit konzentrieren sich nun auf die Arbeitgeber", so Ahland weiter.
Bei weiteren Personen gibt es erste Hinweise darauf, dass sie von ihrem
Arbeitgeber nicht zur Sozialversicherung gemeldet und somit umgangssprachlich
schwarz beschäftigt wurden oder ihnen nicht der gesetzlich vorgeschriebene
Mindestlohn gezahlt wird.
Die Beschäftigten des Landesamtes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität NRW und
des Finanzamtes, stellten diverse Verstöße bei der Kassenführung fest. 15
Zuwiderhandlungen gegen das Gaststätten-, das Jugendschutz- und das
Nichtraucherschutzgesetz sowie vier bauliche bzw. brandschutztechnische Mängel,
erfasste das Bergisch Gladbacher Ordnungsamt.
Im Rahmen einer Ordnungspartnerschaft, sollen auch in anderen Branchen
gemeinsame Kontrollen folgen.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Köln
Pressesprecher
Jens Ahland
Telefon: 0221-9413-1008
Mobil: 0151 - 111 74 537
E-Mail: presse.hza-koeln@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121251/6182372
OTS: Hauptzollamt Köln
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