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Freilassing (ots) - Einsatzkräfte der Bundespolizei konnten am Donnerstag (18.
Dezember) zwei Personen in ihr Herkunftsland zurückweisen. In einem weiteren
Fall wurde eine Person in eine Abschiebehafteinrichtung verbracht.
Am Mittwoch (17. Dezember) wurde eine 25-jährige jordanische Staatsangehörige
als Insassin eines Reisebusses an der Kontrollstelle auf der A8 im Rahmen einer
grenzpolizeilichen Kontrolle überprüft. Sie konnte lediglich eine jordanische
Identitätskarte vorlegen. Eine fahndungsmäßige Überprüfung ergab zudem ein durch
das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Bayreuth aufgrund einer Abschiebung
nach Kroatien am 16. Dezember 2025 erlassenes Einreise- und Aufenthaltsverbot.
Aufgrund des Verdachts der versuchten unerlaubten Einreise wurde die Frau zur
Dienststelle der Bundespolizei Freilassing verbracht und nach Abschluss der
polizeilichen Maßnahmen nach Österreich zurückgewiesen. Bereits wenige Stunden
später stellten Einsatzkräfte die Jordanierin erneut in einem
grenzüberschreitenden Zug am Bahnhof Freilassing fest. Da sowohl die zuvor
erfolgte Abschiebung nach Kroatien als auch die Zurückweisung nach Österreich
keine Wirkung zeigten, wurde als neue und nachhaltige Maßnahme die Zurückweisung
in das Herkunftsland Jordanien vorbereitet. Am Donnerstag (18. Dezember) wurde
die 25-Jährige einem Richter vorgeführt und im Anschluss in eine
Abschiebungshafteinrichtung eingeliefert, wo sie nun auf ihre Abschiebung
wartet.
Ebenfalls am Mittwoch (17. Dezember) kontrollierte die Bundespolizei am
Nachmittag in einem grenzüberschreitenden Einreisezug am Bahnhof Freilassing
einen 19-jährigen türkischen Staatsangehörigen. Der Mann konnte zunächst keine
Ausweisdokumente vorlegen und wurde aufgrund des Verdachts der versuchten
unerlaubten Einreise zur Dienststelle der Bundespolizei Freilassing verbracht.
Dort konnten Beamte kurze Zeit später einen türkischen Führerschein sowie eine
türkische Identitätskarte in seiner Socke auffinden. Kurz darauf wurde ein
weiterer türkischer Staatsangehöriger in einem Einreisezug kontrolliert. Der
26-Jährige konnte zwar einen gültigen türkischen Reisepass vorlegen, verfügte
jedoch weder über ein erforderliches Visum noch über einen Aufenthaltstitel.
Auch für ihn endete die Reise auf der Dienststelle der Bundespolizei
Freilassing. Bereits am Folgetag (18. Dezember) konnte die Zurückweisung der
beiden Männer vom Flughafen München aus auf dem Luftweg in die Türkei vollzogen
werden.
Rückfragen bitte an:
Carolin Nowag
Telefon: 08654 7706-105
E-Mail: bpoli.freilassing.presse@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Die Bundespolizeiinspektion Freilassing gewährleistet die Sicherheit
in den Landkreisen Berchtesgadener Land, Traunstein, Altötting und
Mühldorf.
Sie ist an 21 Grenzübergängen und einer Grenzlänge von insgesamt 225
Kilometer zuständig. Ferner fallen 72 Bahnhöfe und Haltepunkte in den
Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion mit einem
Personalbestand von knapp 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Neben dem Inspektionssitz
in Freilassing besteht ein weiterer Standort beim Bundespolizeirevier
in Mühldorf am Inn.
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/64017/6182611
OTS: Bundespolizeidirektion München
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