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Offenburg (ots) - Drei Ermittlungsverfahren des Hauptzollamts Lörrach und der
Staatsanwaltschaft Offenburg konnten zum Ende des Jahres abgeschlossen werden:
Während der Prüfung eines Gastronomiebetriebs im Gutachtal im Mai dieses Jahres
stießen die Zollbeamten auf einen dort tätigen ausländischen Angestellten,
welcher weder eine Arbeitserlaubnis noch einen notwendigen Aufenthaltstitel
vorweisen konnte. Der Betriebsinhaber war dazu weder der in dieser Branche
vorgeschriebenen Sofortmeldepflicht gegenüber den Sozialversicherungsträgern
nachgekommen, noch hatte er den Mitarbeiter zeitverzögert angemeldet. Gegen den
Wirt wurde zudem wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ermittelt. Gegen die
Auflage einer Zahlung von 2.000 Euro stellte die Staatsanwaltschaft Offenburg
das Verfahren schließlich ein. Wegen der unterlassenen Sofortmeldungen verhängte
das Hauptzollamt Lörrach zusätzlich ein Bußgeld in Höhe von 1.500 Euro gegen den
Mann.
Gegen einen Kehler Restaurantbetreiber führten die Zollbeamten ein
Ermittlungsverfahren, weil dieser mutmaßlich in 23 Fällen die Pflichtbeiträge an
die Sozialversicherungsträger nicht korrekt abgeführt hatte. Auf Antrag der
Staatsanwaltschaft Offenburg verurteilte das Amtsgericht Kehl den Beschuldigten
zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.600 Euro.
Ebenfalls wegen der unkorrekten bzw. unterlassener Abführung von
Sozialversicherungsbeiträgen, hier in 37 Fällen, ermittelten die Zöllnerinnen
und Zöllner gegen einen Ortenauer Speditionsunternehmer. Das Amtsgericht
Offenburg sah die Vorwürfe als erwiesen an und verhängte in diesem Fall eine
Geldstrafe in Höhe von 9.800 Euro gegen den Verantwortlichen.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Lörrach
Pressesprecherin
Antje Bendel
Telefon: 07621 941-1200
E-Mail: presse.hza-loerrach@zoll.bund.de
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OTS: Hauptzollamt Lörrach
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