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Regensburg (ots) - Der Jahreswechsel rückt näher und damit auch die Zeit, in der
vielerorts Feuerwerk gekauft wird. Doch Vorsicht: Einige Produkte, die in
benachbarten Ländern oder online angeboten werden, entsprechen nicht den
deutschen Sicherheitsstandards und können beim Zünden unberechenbare und schwere
Folgen haben. Zollbeamtinnen und -beamte stellen jedes Jahr bei Kontrollen und
in Paketsendungen unter anderem nicht konforme und teils extrem gefährliche
Pyrotechnik sicher - allein im Jahr 2024 waren es über sieben Tonnen. Deshalb
ist es wichtig, beim Kauf genau hinzuschauen und sich vorab zu informieren.
Alle im Handel erhältlichen Feuerwerkskörper müssen getestet und mit dem
CE-Zeichen versehen werden. Die Einfuhr von nicht konformem Feuerwerk ohne
CE-Zeichen nach Deutschland ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten. Es ist
möglich, dass Feuerwerk aus dem Ausland diese geltenden Kriterien nicht erfüllt
oder sogar gefälschte Zulassungszeichen verwendet werden. Derartige Pyrotechnik
wird daher bei Kontrollen durch den Zoll konsequent beschlagnahmt und wer
versucht, nicht zugelassene Feuerwerkskörper nach Deutschland zu bringen, macht
sich strafbar.
"Ungeprüftes Feuerwerk ist sehr gefährlich. Es ist oft schlecht verarbeitet und
kann unkontrolliert explodieren. Dabei kann es zu schweren Verletzungen kommen",
betont René Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg. "Im schlimmsten Fall
kann es zu Verbrennungen, Verätzungen oder dem Verlust von Gliedmaßen und
Augenlicht kommen."
Für bestimmte Kategorien und Arten von Feuerwerkskörpern ist außerdem eine
Erlaubnis der zuständigen Behörde erforderlich. Die Überwachung der Einhaltung
der sprengstoffrechtlichen Vorschriften obliegt in Deutschland den für das
Sprengstoffrecht zuständigen Behörden der Bundesländer sowie der Bundesanstalt
für Materialforschung und -prüfung (BAM). Der Zoll unterstützt diese Behörden
bei der Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen zu explosionsgefährlichen
Stoffen.
Weitere Informationen zu den Bestimmungen und der konkreten Kategorisierung von
Feuerwerk finden Sie auf der Internetseite der BAM und unter zoll.de: https://ww
w.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-innerhalb-der-EU/Einschraenkungen/Feue
rwerkskoerper/feuerwerkskoerper_node.html#vt-sprg-2
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Regensburg
Nadine Striegel
Telefon: 0941 2086-1503
E-Mail: presse.hza-regensburg@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121258/6182801
OTS: Hauptzollamt Regensburg
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