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HZA-RO: Zoll warnt vor gefährlichem Feuerwerk aus dem Ausland / Hauptzollamt Rosenheim kontrolliert Reisende (FOTO)

19.12.2025 14:11 Uhr Hauptzollamt Rosenheim

Rosenheim, Bad Reichenhall, Traunstein, Altötting, Mühldorf am Inn, Ebersberg, Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Weilheim, Landsberg am Lech, Starnberg (ots) - Der Jahreswechsel rückt näher - und damit auch die Zeit, in der vielerorts Feuerwerk gekauft wird. Doch Vorsicht: Einige Produkte, die in benachbarten Ländern oder online angeboten werden, entsprechen nicht den deutschen Sicherheitsstandards und können beim Zünden unberechenbare und schwere Folgen haben. Zöllnerinnen und Zöllner stellen jedes Jahr unter anderem nicht konforme und teils extrem gefährliche Pyrotechnik sicher - allein 2024 waren es über sieben Tonnen. Deshalb ist es wichtig, beim Kauf genau hinzusehen und sich vorab zu informieren.

Alle im Handel erhältlichen Feuerwerkskörper müssen getestet und mit dem CE-Zeichen versehen werden. Die Einfuhr von nicht konformem Feuerwerk ohne CE-Kennzeichen nach Deutschland ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten. Es ist möglich, dass Feuerwerk aus dem Ausland diese geltenden Kriterien nicht erfüllt oder sogar gefälschte Zulassungszeichen verwendet werden. Derartige Pyrotechnik wird daher bei Kontrollen durch den Zoll konsequent beschlagnahmt und wer versucht, nicht zugelassene Feuerwerkskörper nach Deutschland zu bringen, macht sich strafbar. Zum Jahreswechsel führt auch das Hauptzollamt Rosenheim zu diesem Thema intensive Kontrollen durch. Unerlaubte Feuerwerkskörper der Kategorie F3 stellten Zöllnerinnen und Zöllner der Traunsteiner Kontrolleinheit im November in einem niederländischen PKW fest, der in Fahrtrichtung Salzburg unterwegs war und am Rastplatz Piding auf der A8 kontrolliert wurde. Die vier Insassen gaben an, im Kofferraum erlaubte Pyrotechnik, insbesondere Bengalfeuer, dabei zu haben. Die Durchsuchung des Kofferraumes ergab sodann die zulässigen Bengalfeuer der Kategorie P1 und zwei Rauchbomben der Kategorie T1. Verschwiegen hatten die Reisenden eine Feuerwerksbatterie der Kategorie F3, versteckt in der Reserveradmulde unter dem Kofferraum. Da keine entsprechende behördliche Erlaubnis für Feuerwerk der Kategorie F3 vorgelegt werden konnte, wurde ein Strafverfahren eingeleitet und die Feuerwerksbatterie sichergestellt.

"Für die eigene Sicherheit sollte man auf Feuerwerkskörper verzichten, deren Herkunft man nicht klar nachvollziehen kann oder die keine vorgeschriebene CE-Kennzeichnung haben", betont Marion Dirscherl, Pressesprecherin des Hauptzollamts Rosenheim, "nicht auf ihre Sicherheit getestete Böller sind unberechenbar und sie zu nutzen, kann extrem gefährlich werden. Im schlimmsten Fall kann es zu Verbrennungen, Verätzungen oder dem Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht kommen."

Für bestimmte Kategorien und Arten von Feuerwerkskörpern ist außerdem eine Erlaubnis der zuständigen Behörde erforderlich. Die Überwachung der Einhaltung der sprengstoffrechtlichen Vorschriften obliegt in Deutschland den für das Sprengstoffrecht zuständigen Behörden der Bundesländer sowie der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Der Zoll unterstützt diese Behörden bei der Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen zu explosionsgefährlichen Stoffen.

Zusatzinformation:

Weitere Informationen zu den Bestimmungen und der konkreten Kategorisierung von Feuerwerk finden Sie auf der Internetseite der BAM und unter zoll.de:

https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-innerhalb-der-EU/Einschraenk ungen/Feuerwerkskoerper/feuerwerkskoerper_node.html#vt-sprg-2

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Rosenheim Marion Dirscherl Telefon: 08031-3006-7100 E-Mail: Presse.HZA-Rosenheim@zoll.bund.de www.zoll.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121259/6183122 OTS: Hauptzollamt Rosenheim


Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Hauptzollamt Rosenheim
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