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Dresden (ots) - Der Jahreswechsel rückt näher - und damit auch die Zeit, in der
vielerorts Feuerwerk gekauft wird. Doch Vorsicht: Einige Produkte, die in
benachbarten Ländern oder online angeboten werden, entsprechen nicht den
deutschen Sicherheitsstandards und können beim Zünden unberechenbare und schwere
Folgen haben. Zollbeamtinnen und -beamte stellen jedes Jahr bei Kontrollen und
in Paketsendungen unter anderem nicht konforme und teils extrem gefährliche
Pyrotechnik sicher. Deshalb ist es wichtig, beim Kauf genau hinzuschauen und
sich vorab zu informieren.
Durch die Kontrolleinheiten Verkehrswege des Hauptzollamtes Dresden wurden im
laufenden Jahr bislang knapp 1,4 Tonnen nicht konformer Feuerwerkskörper
sichergestellt. Dazu zählt ein Aufgriff vom 16. Dezember 2025, bei dem eine
Zöllnerin und ein Zöllner insgesamt 764 Kilogramm illegale Pyrotechnik
sicherstellen konnten, welche ein tschechischer Lkw-Fahrer nach Deutschland
transportierte.
Alle im Handel erhältlichen Feuerwerkskörper müssen getestet und mit dem
CE-Zeichen versehen werden. Die Einfuhr von nicht konformen Feuerwerk ohne
CE-Kennzeichen nach Deutschland ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten. Es ist
möglich, dass Feuerwerk aus dem Ausland diese geltenden Kriterien nicht erfüllt
oder sogar gefälschte Zulassungszeichen verwendet werden. Derartige Pyrotechnik
wird daher bei Kontrollen durch den Zoll konsequent beschlagnahmt und wer
versucht, nicht zugelassene Feuerwerkskörper nach Deutschland zu bringen, macht
sich strafbar.
"Für die eigene Sicherheit sollte man auf Feuerwerkskörper verzichten, deren
Herkunft man nicht klar nachvollziehen kann oder die keine vorgeschriebene
CE-Kennzeichnung haben", betont Florian Thürmer vom Hauptzollamt Dresden, "nicht
auf ihre Sicherheit getestete Böller sind unberechenbar und sie zu nutzen, kann
extrem gefährlich werden. Im schlimmsten Fall kann es zu Verbrennungen,
Verätzungen oder dem Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht kommen."
Für bestimmte Kategorien und Arten von Feuerwerkskörpern ist außerdem eine
Erlaubnis der zuständigen Behörde erforderlich. Die Überwachung der Einhaltung
der sprengstoffrechtlichen Vorschriften obliegt in Deutschland den für das
Sprengstoffrecht zuständigen Behörden der Bundesländer sowie der Bundesanstalt
für Materialforschung und -prüfung (BAM). Der Zoll unterstützt diese Behörden
bei der Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen zu explosionsgefährlichen
Stoffen.
Weitere Informationen zu den Bestimmungen und der konkreten Kategorisierung von
Feuerwerk finden Sie auf der Internetseite der BAM und unter zoll.de:
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-innerhalb-der-EU/Einschraenk
ungen/Feuerwerkskoerper/feuerwerkskoerper_node.html#vt-sprg-2
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Dresden
Florian Thürmer
Telefon: 0351/4644-1047
E-Mail: florian.thuermer@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121226/6183325
OTS: Hauptzollamt Dresden
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