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Berlin (ots) - Der Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) begrüßt den von
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig vorgelegten Gesetzentwurf zur
dreimonatigen Speicherung von IP-Adressen und Portnummern ausdrücklich. Aus
Sicht der kriminalpolizeilichen Praxis ist die geplante Regelung überfällig und
ein notwendiger Schritt zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit der
Strafverfolgungsbehörden im digitalen Raum.
"Nach acht Jahren faktischer Aussetzung der deutschen Regelungen zu
Mindestspeicherfristen können Ermittlungsbehörden nun erstmals wieder
berechtigte Hoffnung haben, wesentlich mehr Straftaten aufklären zu können, bei
denen die IP-Adresse der einzige Ermittlungsansatz ist", erklärt Dirk Peglow,
Bundesvorsitzender des BDK. "In Tausenden Verfahren mussten wir in den letzten
Jahren erleben, dass Ermittlungen ins Leere laufen, weil die entscheidenden
Zuordnungsdaten längst gelöscht waren."
Kriminalität verlagert sich seit Jahren zunehmend in den digitalen Raum. Gerade
bei Delikten im Zusammenhang mit Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen
Kinder, Cyberbetrug oder Hasskriminalität sind IP-Adresse und Portnummer häufig
der einzige Weg, um Tatverdächtige überhaupt identifizieren zu können. Die
bisherige Speicherpraxis der Telekommunikationsanbieter, die oft nur wenige Tage
umfasst, ist hierfür nachweislich unzureichend.
"Ohne gespeicherte IP-Adressen bleibt der Rechtsstaat blind", so Peglow weiter.
"Wenn der einzige Ermittlungsansatz fehlt, profitieren ausschließlich die Täter
- nicht der Datenschutz, nicht die Gesellschaft und erst recht nicht die Opfer."
Der BDK betont ausdrücklich, dass es bei dem Gesetzentwurf nicht um die
Überwachung von Kommunikation gehe. Gespeichert würden keine Inhalte, keine
Bewegungsdaten und keine Kommunikationsprofile, sondern ausschließlich
IP-Adresse, Portnummer und Zeitstempel zur technischen Zuordnung eines
Internetanschlusses. Die geplante Regelung unterscheide sich damit grundlegend
von der früheren, sogenannten Vorratsdatenspeicherung.
Auch europarechtlich bewegt sich der Entwurf aus Sicht des BDK im zulässigen
Rahmen. Der Europäische Gerichtshof habe klar differenziert: Eine anlasslose
Massenüberwachung sei unzulässig, die zeitlich begrenzte Speicherung von
IP-Adressen zur Identifizierung von Straftätern hingegen ausdrücklich möglich,
sofern sie zweckgebunden, verhältnismäßig und kontrolliert ausgestaltet wird.
"Wer heute weiterhin pauschal vor einem Überwachungsstaat warnt, ignoriert
bewusst die Rechtsprechung und die Realität der Ermittlungsarbeit", betont der
Bundesvorsitzende. "Datenschutz ist wichtig - aber er darf nicht zum
strukturellen Täterschutz werden."
Im europäischen Vergleich sei der Gesetzentwurf zudem maßvoll. In zahlreichen
EU-Mitgliedstaaten würden IP-Daten deutlich länger gespeichert als die nun
vorgesehenen drei Monate. Der Entwurf stelle daher einen sachgerechten und
verhältnismäßigen Kompromiss zwischen Grundrechtsschutz und effektiver
Strafverfolgung dar.
Der BDK fordert den Gesetzgeber nun auf, das parlamentarische Verfahren zügig
voranzubringen. "Nach Jahren des Stillstands brauchen wir endlich wieder
verlässliche rechtliche Grundlagen, damit Straftaten im digitalen Raum nicht
länger folgenlos bleiben", so Peglow abschließend.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) ist der gewerkschaftliche
Berufsverband der Angehörigen der deutschen Kriminalpolizei und aller in der
Kriminalitätsbekämpfung Beschäftigter im Öffentlichen Dienst. Er ist ein
selbstständiger Berufsverband und parteipolitisch unabhängig. Seine
Untergliederungen sind die derzeit 18 Landesverbände/Verbände. Weitere
Informationen unter www.bdk.de.
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