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Frankfurt am Main (ots) - Am 08. Dezember kontrollierte der Zoll am Frankfurter
Flughafen das Gepäck von Reisenden eines Fluges aus Qatar im grünen Ausgang für
anmeldefreie Waren. Bei der Röntgenkontrolle der drei Gepäckstücke einer
Reisenden stellten die Zöllnerinnen und Zöllner augenscheinlich Goldschmuck
fest. Bei der händischen Kontrolle fanden sie dann insgesamt drei Schmuckstücke
aus Gold. Hierbei handelte es sich um einen Armreif, einen Ring und eine Krone.
Goldschmuck wie Armreife, Ringe und Ketten werden regelmäßig aus einigen Ländern
mitgebracht. So eine Krone ist dann schon etwas seltener, so Isabell Gillmann,
Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main. Gegen die Reisende wurde
ein Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung eingeleitet und der
Schmuck sichergestellt. Der verhinderte Steuerschaden beläuft sich auf mehr als
2.000,- Euro.
Zusatzinformation:
Bei Flug- und Seereisen aus Nicht-EU-Ländern dürfen Reisende ab 15 Jahren Waren
im Wert von bis zu 430 Euro abgabenfrei einführen. Waren, die die
Reisefreimengen überschreiten oder Verboten und Beschränkungen unterliegen,
müssen durch Reisende im roten Ausgang beim Zoll angemeldet werden.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Frankfurt am Main
Stabsstelle Kommunikation
Isabell Gillmann
Telefon: 069 / 690-74189
E-Mail: presse.hza-ffm@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121246/6188832
OTS: Hauptzollamt Frankfurt am Main
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