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Neustadt an der Weinstraße (ots) - Am 11. Januar 2026 gegen 02:15 Uhr schlief
ein 43-jähriger Franzose im Hauptbahnhof Neustadt an der Weinstraße in einem
Zug, der in die Abstellung gefahren werden sollte. Da der Mann auf wiederholte
Ansprache nicht reagierte, informierte der Triebfahrzeugführer die
Bundespolizei. Im Rahmen der anschließenden Personenkontrolle stellte sich
heraus, dass gegen den 43-Jährigen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft
Karlsruhe wegen Beleidigung vorlag. Die zugrunde liegende Geldstrafe in Höhe von
500 Euro konnte der Mann nicht begleichen. Er wurde daraufhin festgenommen und
zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe für die Dauer von 50 Tagen in die
Justizvollzugsanstalt Frankenthal verbracht.
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