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Rastatt (ots) - Ein 33-Jähriger betrat am Freitagmittag gegen 13 Uhr den
Kassenbereich einer Lebensmittel-Filiale in der Schlossgalerie. Nachdem er den
Zahlungsvorgang einer Kundin abgewartet hatte, soll er zum Zeitpunkt der
geöffneten Kasse der Kassiererin eine Schreckschusswaffe vorgehalten haben.
Unter der Bedrohung mit der Waffe soll er Bargeld in einem kleineren
vierstelligen Bereich und diverse Pfandbons aus der Kasse entwendet haben.
Direkt im Anschluss betrat der Tatverdächtige einen Drogeriemarkt im gleichen
Geschäftsgebäude und versuchte die gleiche Tathandlung zu wiederholen. Er soll
die anwesende Mitarbeiterin mit der Schreckschusswaffe ebenfalls bedroht und das
Öffnen der Kasse gefordert haben. Aufgrund eines fehlenden Zahlungsvorganges war
dies jedoch nicht möglich. Nachdem der Mann ohne weiteres Diebesgut aus dem
Drogeriemarkt flüchtete, konnte er zeitnah durch eine alarmierte
Streifenwagenbesatzung des Polizeireviers Rastatt im Bereich eines
Brauereigeländes vorläufig festgenommen werden. Im Nahbereich wurde im Anschluss
die vermutliche Tatwaffe, eine Tasche mit dem Raubgut sowie geringe Mengen
Rauschgift aufgefunden und sichergestellt. Der deutsche Staatsangehörige wurde
auf Antrag der Staatsanwaltschaft Baden-Baden am Samstag dem zuständigen
Ermittlungsrichter vorgeführt. Der Haftbefehl wegen schweren Raubes wurde in
Vollzug gesetzt und der Tatverdächtige im Anschluss in eine
Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei dauern
an. /vo
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