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Weeze (ots) - Die Bundespolizei hat im Rahmen der vorübergehend
wiedereingeführten Grenzkontrollen am vergangenen Wochenende von Freitag, 16.
Januar 2026, bis Sonntag, 18. Januar 2026, zahlreiche Haftbefehle vollstreckt.
Am Freitagvormittag wurde ein 34-jähriger Lette am Bahnhof Gronau angehalten und
kontrolliert. Die Überprüfung der Personalien anhand der vorgelegten lettischen
Identitätskarte ergab, dass der Mann mit einem Haftbefehl durch die
Staatsanwaltschaft Leipzig wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort gesucht
wird. Der Verurteilte konnte die ihm auferlegte Geldstrafe in Höhe von 3150,00
Euro nicht bezahlen. Daher brachte die Bundespolizei ihn nach Abschluss der
polizeilichen Maßnahmen zur Verbüßung der 70-tägigen Haftstrafe in das Gefängnis
in Münster.
Auf der Bundesstraße 9 am Grenzübergang Wyler reiste am Samstag ein 47-jähriger
Pole aus den Niederlanden in das Bundesgebiet ein. Hier stellte sich bei der
Personalienüberprüfung heraus, dass die polnischen Behörden ihn mit einem
europäischen Auslieferungshaftbefehl wegen Eigentumsdelikten suchen. Nach
Rücksprache mit der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf führte die
Bundespolizei den Gesuchten am Sonntag dem Haftrichter vor.
Als Fahrgast eines grenzüberschreitenden Reisebusses auf der Fahrt von Amsterdam
nach Köln reiste am Samstagmittag ein 24-jähriger Deutscher auf der Autobahn 3
am Grenzübergang Elten-Autobahn nach Deutschland. Bei der Kontrolle wies sich
die Person mit seinem deutschen Personalausweis aus. Auf Nachfragen händigte der
Beschuldigte den Beamten ein Klemmverschlussstütchen mit 3,46 Gramm Marihuana
aus. Die fahndungsmäßige Überprüfung der Personalien ergab, dass der Reisende
durch das Amtsgericht Freiburg wegen Diebstahls und Hehlerei zur Festnahme
aufgrund eines Haftbefehls zur Durchführung der Hauptverhandlung ausgeschrieben
ist. Die Person wurde verhaftet und zwecks weiterer Maßnahmen zur
Bundespolizeiinspektion Kleve gebracht. Nach Rücksprache mit dem
Bereitschaftsrichter des Amtsgerichts Kleve erfolgte die Vorführung bei Gericht
am Sonntagvormittag.
Am Samstagnachmittag kontrollierte die Bundespolizei auf der Autobahn 40 am
Rastplatz Niederdorf einen 27-jährigen Rumänen. Bei der Überprüfung der
vorliegenden Personalien wurde festgestellt, dass die Person zur Festnahme
aufgrund eines Haftbefehls zur Strafvollstreckung wegen Erschleichens von
Leistungen durch die Staatsanwaltschaft Mannheim gesucht wird. Zudem hatte der
Mann noch geringe Mengen Betäubungsmittel dabei. Da der Verurteilte die
auferlegte Geldstrafe in Höhe von 320 Euro nicht bezahlen konnte, brachte die
Bundespolizei ihn nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zur Verbüßung der
achttägigen Haftstrafe in das Gefängnis in Moers-Kapellen.
Im Intercity-Express 127 reiste am Samstagmittag eine 33-jährige Deutsche von
Amsterdam nach Düsseldorf. Bei der Kontrolle auf Höhe des Bahnhofes Wesel ergab
die Personalienüberprüfung, dass die Frau mit einem Haftbefehl durch die
Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen Trunkenheit im Straßenverkehr gesucht wird.
Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 875 Euro konnte die Reisende ihre
drohende 75-tägige Haftstrafe abwenden.
Ein 31-jähriger Rumäne wurde am Samstagabend als Fahrgast im
grenzüberschreitenden Linienbus SB 58 auf der Bundesstraße 9 in Kranenburg
angetroffen. Hierbei wurde festgestellt, dass aktuell ein Haftbefehl zur
Strafvollstreckung wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz durch die
Staatsanwaltschaft München besteht. Die geforderte Geldstrafe von 840 Euro
konnte vom Verurteilten beglichen werden und nach Ausstellung einer
Einzahlungsquittung durfte er dann weiterreisen.
In einem polnischen Personenkraftwagen reiste am Samstagabend ein 22-jähriger
Rumäne auf der Autobahn 3 nach Deutschland ein. Bei der Kontrolle wurde
festgestellt, dass der Mann zur Festnahme aufgrund eines Haftbefehls zur
Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Duisburg wegen Bedrohung
ausgeschrieben ist. Die drohende 15-tägige Haftstrafe konnte der Mann abwenden,
indem er die Geldstrafe in Höhe von 89,50 Euro bei der Bundespolizei bezahlte.
Am Sonntagvormittag reiste ein 26-jähriger Pole mit dem Regionalexpress 19 von
Arnheim nach Oberhausen. Ihn kontrollierte die Bundespolizei am Bahnhof in
Emmerich. Ein Abgleich der Personalien in den Fahndungssystemen ergab, dass der
Reisende mit einem Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Hannover wegen
Diebstahls gesucht wird. Durch Zahlung der fälligen Geldstrafe von 140 Euro
konnte der Verurteilte die siebentägige Haftstrafe abwenden.
Ein 31-jähriger Deutscher wurde als Bahnreisender am Bahnhof Viersen am
Sonntagvormittag angetroffen und kontrolliert. Zur Kontrolle legte er seinen
deutschen Personalausweis vor. Ein durchgeführter Datenabgleich ergab, dass
gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach
wegen Erschleichens von Leistungen vorliegt. Der Verurteilte wurde vor Ort
verhaftet und zum 30-tägigen Haftantritt in das Gefängnis in Moers gebracht, da
er die Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro nicht bezahlen konnte.
Zu einer Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro verurteilte das Amtsgericht Halle
einen 50-jährigen Deutschen wegen Straßenverkehrsgefährdung und Trunkenheit im
Straßenverkehr. Der Mann wurde nun am Sonntag durch die Bundespolizei im
Intercity-Express 123 auf der Fahrt von Arnheim nach Düsseldorf angehalten und
kontrolliert. Nach Entrichtung der geforderten Geldstrafe wurde die Weiterreise
gestattet.
Ein 28-jähriger Rumäne wurde als Fahrgast in einem grenzüberschreitenden
Reisebus auf der Fahrt von Paris nach Vilnius am Sonntag auf der Autobahn
angetroffen und grenzpolizeilich kontrolliert. Zur Kontrolle wies sich die
Person mit ihrer rumänischen Identitätskarte aus. Eine fahndungsmäßige
Überprüfung der Person ergab, dass gegen den Gesuchten ein
Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Dinslaken wegen
Wohnungseinbruchdiebstahls vorliegt. Der Mann wurde am Montagmorgen dem
Haftrichter beim Amtsgericht Dinslaken vorgeführt.
Am Flughafen Niederrhein kontrollierte die Bundespolizei am späten Sonntagabend
im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Tirana einen
31-jährigen Albaner. Die Überprüfung der Personalien ergab eine Ausschreibung
zur Festnahme aufgrund eines Vollstreckungshaftbefehls durch die
Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen eines Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz gegen ihn vorliegt. Der Verurteilte konnte vor Ort am
Flughafen die ihm drohende 36-tägige Haftstrafe abwenden, da er die Geldstrafe
von 180 Euro und 1298,64 Euro Verfahrenskosten bezahlte. Nach Abschluss der
polizeilichen Maßnahmen wurde ihm die Weiterreise gestattet.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Kleve
Uwe Eßelborn
Telefon: (02821) 7451-0
E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de
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Internet: www.bundespolizei.de
Emmericher Straße 92-94
47533 Kleve
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
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OTS: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
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