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Rheinland-Pfalz (ots) - Die Schadenssumme durch Betrugsdelikte im Zusammenhang
mit sogenannten "falschen Polizeibeamten" hat in Rheinland-Pfalz im ersten
Halbjahr 2025 bereits 1,44 Millionen Euro erreicht. Damit liegt sie schon jetzt
über dem gesamten Schaden des Jahres 2024. Das hat Innenminister Michael Ebling
öffentlich gemacht.
Diese Entwicklung ist kein Ausrutscher, sondern Ausdruck einer dauerhaft
wachsenden, hochprofessionell organisierten Kriminalitätsform. Die Täter agieren
arbeitsteilig, grenzüberschreitend und mit hoher technischer Raffinesse. Die
Polizei stößt dabei immer häufiger an rechtliche Grenzen.
Ein zentrales Problem: Ermittlungsrichter lehnen regelmäßig Anträge auf Erhebung
von Verkehrsdaten nach § 100g StPO ab, weil bandenmäßiger Betrug bislang keine
Katalogstraftat ist. Damit fehlt der Polizei in genau den Verfahren, in denen
Täter fast ausschließlich über Telefon und digitale Kommunikation agieren, ein
entscheidendes Ermittlungsinstrument.
Patrick Müller, stellvertretender Landesvorsitzender der DPolG Rheinland-Pfalz,
erklärt: "Bandenmäßiger Betrug muss unverzüglich in den Katalog des § 100g StPO
aufgenommen werden. Ohne Verkehrsdaten stehen Ermittlungen in diesen Fällen oft
von Beginn an auf verlorenem Posten. Die Täter bleiben anonym, die Geschädigten
bleiben mit ihrem Schaden und ihrer Angst allein. Das ist weder rechtsstaatlich
noch verantwortbar."
Die Zahlen zeigen klar: Es geht längst nicht mehr um Einzelfälle, sondern um
organisierte Strukturen mit hoher krimineller Energie. Wer hier an veralteten
gesetzlichen Grenzen festhält, schützt am Ende nicht die Bürgerrechte, sondern
die Täter.
Neben der gesetzlichen Anpassung braucht es zudem einen realistischen Blick auf
die personelle Lage: "Diese Verfahren sind technisch anspruchsvoll,
international vernetzt und extrem zeitintensiv. Ohne zusätzlichen Personalaufbau
im Ermittlungsbereich wird selbst eine bessere Rechtsgrundlage ins Leere
laufen", so Müller weiter.
Die DPolG Rheinland-Pfalz fordert deshalb:
- Aufnahme des bandenmäßigen Betrugs als Katalogstraftat in § 100g
StPO
- Klare politische Priorisierung der Bekämpfung organisierter
Betrugsdelikte
- Spürbaren Personalaufbau in den zuständigen
Ermittlungsdienststellen
Wer den Schutz vor dieser Form der Kriminalität ernst meint, muss der Polizei
die rechtlichen und personellen Mittel geben, um Täter auch tatsächlich zu
ermitteln. Alles andere ist Symbolpolitik auf dem Rücken der Geschädigten.
Rückfragen bitte an:
DPolG Rheinland-Pfalz
Patrick Müller
Mobil: 0175/3693470
E-Mail: info@dpolg-rlp.de
www.dpolg-rlp.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/178065/6199580
OTS: DPolG Rheinland-Pfalz
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