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Rosenheim, Bad Reichenhall, Traunstein, Altötting, Mühldorf am Inn, Ebersberg,
Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Weilheim, Landsberg
am Lech, Starnberg (ots) - Zu langen Freiheitsstrafen sowie hohen Geldstrafen
verurteilte das Landgericht München I die vier Haupttäter eines
Schwarzarbeiter-Rings im oberbayerischen Raum im Dezember 2025 wegen
nachweislich in organisierter Form betriebener Schwarzarbeit. Zahlreiche
Arbeitnehmer von insgesamt fünf Baufirmen wurden für ihre Arbeitsleistungen im
Hochbau schwarz bezahlt. Eine im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I
handelnde gemeinsame Ermittlungsgruppe, bestehend aus Ermittlungsbeamten der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit Rosenheim und der Steuerfahndungsstelle München,
deckte dabei einen entstandenen Schaden für die Sozialkassen und die
Steuerbehörden von rund neun Millionen Euro auf.
Der Hauptverantwortliche, ein 67-jähriger, bosnisch-herzegowinischer
Bauunternehmer, hatte über die Dauer von neun Jahren überwiegend im
oberbayrischen Raum fünf verschiedene Baufirmen gegründet, in denen er die Löhne
für geleistete Arbeitsstunden seiner Beschäftigten nur zur Hälfte offiziell
abrechnen ließ. Der Rest wurde jeweils bar als Schwarzlohn ausbezahlt.
Zur Ablenkung der Behörden hatte er immer wieder seine Baufirmen pleite gehen
lassen und unter anderem Namen neue Hochbaufirmen gegründet, deren Geschäfte
verschiedene Strohmänner nach seinen Anweisungen leiteten. Darüber hinaus kaufte
er von einem professionellen Scheinrechnungshersteller aus Berlin in
Millionenhöhe gefälschte Rechnungen von nicht existenten Subunternehmen, um den
massiven Geldabfluss für die Schwarzlöhne aus seiner Buchhaltung zu
verschleiern.
Der Haupttäter wurde jetzt mit Urteil des Landgerichts München I zu einer
Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. "Er verursachte dadurch einen
Schaden für die Sozialkassen und die Steuerbehörden von rund neun Millionen
Euro. Die lange Haftstrafe ist nun die Quittung für sein kriminelles Handeln.",
so Marion Dirscherl, Pressesprecherin des Hauptzollamts Rosenheim. Zwei der
Strohmänner erhielten ebenfalls Freiheitsstrafen: Bei einem 75-jährigen Kroaten
lautete das Urteil ein Jahr zehn Monate und 300 Tagessätzen von jeweils 15 Euro.
Der andere Strohmann, ein 29-jähriger Bosnier, wurde zu zwei Jahren
Freiheitsstrafe und 660 Tagessätzen von je 60 Euro verurteilt. Diese Urteile
sind mittlerweile rechtskräftig.
Der mit dem Haupttäter befreundete Betreiber der Berliner
Scheinrechnungsgesellschaft, welcher auch bei den planmäßigen
Firmensitzverlegungen und "Firmenbestattungen" behilflich war, wurde wegen
seines Tatbeitrags zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Dieses
Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Zusatzinformation:
Der Zoll bekämpft organisierte Formen der Schwarzarbeit. Davon umfasst sind
planmäßige Straftaten mit gewerblichen Strukturen, die oft auch
grenzüberschreitend stattfinden. Um effizient dabei gegen ein Netzwerk komplexer
Verschleierungen, wie Kettenbetrug mit Scheinrechnungen und dadurch gezahlte
Schwarzlöhne vorgehen zu können, werden regelmäßig gemeinsame Ermittlungsgruppen
von Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit), Polizei und Steuerfahndung gebildet.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Rosenheim
Marion Dirscherl
Telefon: 08031-3006-7100
E-Mail: Presse.HZA-Rosenheim@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121259/6199746
OTS: Hauptzollamt Rosenheim
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