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Kleve - Gronau - Weeze (ots) - Am Dienstagvormittag, 20. Januar 2026,
kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten
Grenzkontrollen Reisende in der Regionalbahn 51 auf der Fahrt von Enschede nach
Gronau. Hierbei wurden auch die Personalien eines 36-jährigen Ukrainers in den
polizeilichen Datenbeständen überprüft. Es stellte sich heraus, dass der
Reisende mit einem Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden wegen Einschleusens
von Ausländern gesucht wird. Das Amtsgericht Pirna verurteilte den Ukrainer im
Oktober 2024 zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 40 Euro oder einer
60-tägigen Haftstrafe. Die Bundespolizei hat den Mann daraufhin am Bahnhof
Gronau verhaftet und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf der
Dienststelle zum Haftantritt in das Gefängnis in Münster gebracht, da er die
erforderliche Geldstrafe nicht bezahlen konnte.
Eine 38-jährige Niederländerin reiste am Dienstagmittag mit einem umgeleiteten
Flug aus Eindhoven über den Flughafen Niederrhein in das Bundesgebiet ein. Bei
der grenzpolizeilichen Kontrolle stellte sich heraus, dass die Reisende mit
einem Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Aachen gesucht wird. Hiernach muss
die Verurteilte noch eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro bezahlen oder eine
25-tägige Haftstrafe verbüßen. Nach Rücksprache mit der ausschreibenden Behörde
in Aachen wurde durch diese angeordnet, dass die Verurteilte zwei Tagessätze in
Höhe von jeweils 60 Euro zu entrichten habe und dann die Weiterreise gestattet
werden solle. Der Haftbefehl wird bis zum 21. Januar 2026 ausgesetzt. Nach
Zahlung von 120 Euro gestattete die Bundespolizei der Niederländerin die
Weiterreise.
Im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Nador
überprüfte die Bundespolizei am Dienstagnachmittag einen 26-jährigen Spanier. In
diesem Fall ergab die Überprüfung der Personalien, dass der Reisende mit einem
Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen Urkundenfälschung
gesucht wird. Zudem liegt eine Aufenthaltsermittlung der österreichischen
Behörden wegen Betrugs- und Fälschungsdelikten vor. Der Verurteilte zahlte vor
Ort am Flughafen die fällige Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro bei der
Bundespolizei ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte er dann
seine Reise fortsetzen.
Am späten Dienstagabend kontrollierte die Bundespolizei am Flughafen einen
43-jährigen Mazedonier bei der Einreise aus Malaga. Bei der Überprüfung der
Personalien in den polizeilichen Datenbeständen stellte sich heraus, dass der
Reisende mit einem internationalen Auslieferungshaftbefehl wegen eines Verstoßes
gegen das Betäubungsmittelgesetz durch die mazedonischen Behörden gesucht wird.
Es ist beabsichtigt, den Mazedonier am Mittwochvormittag vorbehaltlich der
Prüfung des Sachverhalts durch die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf dem
zuständigen Richter am Amtsgericht vorzuführen.
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Uwe Eßelborn
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