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Rosenheim, München (ots) - 64 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak
stellten Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege vor kurzem im
Rahmen einer Steueraufsichtsmaßnahme sicher. Fündig wurden sie dabei während der
Kontrolle eines Kiosks, in deren Rahmen der ZOLL auch mögliche Lagerräume im
zugehörigen Keller inspizierte. Der auffallend typische Tabakgeruch führte dabei
aber in einen anderen nahegelegenen Kellerraum zu den 64 Kilogramm
unversteuerten Wasserpfeifentabak in zahlreichen Packungen, Dosen und Tüten und
auch zu zwei Kilogramm Wasserpfeifentabak mit falsch aufgebrachten
Steuerzeichen. Der ZOLL unterbrach daraufhin den dort anwesenden Kellerbesitzer,
der gerade mit einem weiteren Mann damit beschäftigt war, Gegenstände aus diesem
Kellerraum zu tragen und leitete noch vor Ort gegen ihn ein Strafverfahren wegen
des Verdachts der Steuerhinterziehung ein. Die ursprünglich begonnene Kontrolle
des Kiosks wurde zeitlich parallel durch weitere Einsatzkräfte des ZOLLs
fortgesetzt. Zu den dort aufgetretenen Ungereimtheiten berichtet das
Hauptzollamt Rosenheim gesondert.
Zusatzinformation:
Der ZOLL führt Steueraufsichtsmaßnahmen im Bereich der Verbrauchsteuern (z.B.
Tabaksteuer) durch. Im Fokus stehen zahlreiche Regelungen, Auflagen und
Beschränkungen, die beim Umgang mit diesen Waren beachtet werden müssen. Weitere
Informationen dazu finden Sie unter https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Pruefungen
-und-Ueberwachungsmassnahmen/%C3%9Cberwachungsmassnahmen/ueberwachungsmassnahmen
_node.html#vt-sprg-1
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Rosenheim
Marion Dirscherl
Telefon: 08031-3006-7100
E-Mail: mailto:Presse.HZA-Rosenheim@zoll.bund.de
http://www.zoll.de
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