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Viersen / Mönchengladbach (ots) - Aufgrund einer Serie von schweren
Bandendiebstählen, die in den Jahren 2024 und 2025 neben dem Kreis Viersen auch
in Mönchengladbach und dem Kreis Kleve verübt worden sind, mussten sich nun drei
Angeklagte vor dem Schöffengericht Mönchengladbach verantworten. Die aus dem
Kreis Viersen stammenden Jugendlichen bzw. Heranwachsenden drangen dabei
gewaltsam in Firmen, Werkstätten und Gastronomiebetriebe ein und entwendeten
dort in der Hauptsache Bargeld, Tresore und Kraftfahrzeuge. Vor Gericht zeigten
sich die Angeklagten vollumfänglich geständig. Am 20.01.2026 fielen nun die
Urteile. Ein 20-jähriger Angeklagter wurde zu einer Einheitsjugendstrafe von
zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Ein 17-jähriger Angeklagter wurde zu
einer Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung,
verurteilt. Bei einem dritten, 18-jährigen Angeklagten wurde die Verhängung
einer Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Das Verfahren gegen einen vierten
Angeklagten wurde gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt.
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