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Ulm (ots) - Kurz nach 10.30 Uhr kontrollierte die Polizei den Autofahrer in der
Wilhelmstraße. Der Mann war fahrend mit dem Mobiltelefon an der Hand unterwegs.
Deshalb wurde der Ford 3,5 Tonner angehalten. Bei der Überprüfung stellte sich
heraus, dass der Fahrer im Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis war. Der
kosovarische Führerschein war jedoch ungültig. Da der 37-Jährige schon seit
2024, also mehr als 180 Tagen in Deutschland wohnt, verlor sein ausländischer
Führerschein die Gültigkeit. Der Mannsieht nun einer Anzeige wegen Fahren ohne
Fahrerlaubnis entgegen. Den Klein-Lkw mit deutscher Zulassung musste er stehen
lassen.
Grundsätzlich gilt: Wer einen Führerschein eines nicht-europäischen Landes
besitzt, muss diesen bei einem längeren Aufenthalt in Deutschland umschreiben
lassen. Nach 180 Tagen verliert diese Fahrerlaubnis nämlich in der Regel ihre
Gültigkeit. Informieren Sie sich daher rechtzeitig bei Ihrer zuständigen
Behörde, um sicher zu stellen, dass Sie nie ohne gültigen Führerschein im
Straßenverkehr unterwegs sind.
++++0125418
Bernd Kurz, Tel. 0731/188-1111
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Ulm
E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/110979/6201507
OTS: Polizeipräsidium Ulm
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