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Schweinfurt (ots) - Das Amtsgericht Schweinfurt hat einen 44-jährigen
Familienvater aus Schweinfurt wegen des unrechtmäßigen Bezugs von
Sozialleistungen zu einer Geldstrafe von 10.500 Euro verurteilt. Der Mann hatte
für seine dreiköpfige Familie über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren
hinweg zu Unrecht Bürgergeld vom Jobcenter Schweinfurt bezogen. Die Familie
hatte über Instagram Einnahmen in nicht unerheblicher Höhe erzielt, diese jedoch
entgegen der gesetzlichen Verpflichtung nicht gegenüber dem Jobcenter angezeigt.
Ein anonymer Hinweis auf die Social-Media-Aktivitäten der Ehefrau des
Beschuldigten brachte die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)
des Hauptzollamts Schweinfurt ins Rollen. Während die Familie staatliche
Unterstützung vom Jobcenter Schweinfurt bezog, präsentierte sich die Frau auf
Instagram als erfolgreiche Fitness-Influencerin mit mehr als 80.000 Followern.
Ermittlungen des Zolls ergaben, dass sie über verifizierte Accounts
kostenpflichtige Trainings anbot und damit erhebliche Einnahmen auf
verschwiegenen ausländischen Konten generierte.
Bei einer Durchsuchung des Zolls kamen letztlich die wahren finanziellen
Verhältnisse der Familie ans Licht: In einer Küchenkommode entdeckten die
Einsatzkräfte versteckte Bargeldbestände von insgesamt über 40.000 Euro. Darüber
hinaus stellten die Ermittler Konten im Ausland fest, über die hohe Beträge
flossen. Zur Verschleierung der Vermögenverhältnisse wurde ein privat genutzter
Tesla auf einen Bekannten angemeldet. Wunschkennzeichen und Ladeabrechnungen
entlarvten jedoch die tatsächliche Nutzung des Fahrzeugs.
Von einer besonders kriminellen Energie zeugte das Verhalten des Ehemanns
während der Durchsuchung: Noch während der laufenden Maßnahme setzte der
Beschuldigte aus der Ferne das Smartphone seiner Ehefrau auf Werkseinstellungen
zurück, um digitale Beweise zu vernichten. Nur durch akribische
Ermittlungsarbeit gelang es den Beamten des Zolls, die finanziellen Umstände der
Familie dennoch lückenlos aufzuklären. Auch im weiteren Verlauf des Verfahrens
versuchte der Beschuldigte, aktiv Einfluss auf Zeugen zu nehmen. Dieses
Verhalten wird derzeit geprüft und zieht möglicherweise strafrechtliche
Konsequenzen für die betroffenen Zeugen nach sich.
Das Amtsgericht Schweinfurt verurteilte den Beschuldigten nun zu einer
Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 70 Euro. Der 44-jährige Mann gilt damit als
vorbestraft. Die zu Unrecht bezogenen Leistungen in Höhe von insgesamt mehr als
32.000 Euro müssen vollständig an das Jobcenter zurückgezahlt werden.
"Während auf Kosten der Allgemeinheit staatliche Leistungen bezogen wurden,
finanzierte sich die Familie parallel dazu einen luxuriösen Lebensstil" erklärt
Benedikt Danz, Sprecher beim Hauptzollamt Schweinfurt. "Der Fall zeigt eine
besondere Form der Dreistigkeit. Das Urteil des Amtsgerichts Schweinfurt ist ein
klares Signal gegen Sozialbetrug".
Zusatzinformationen:
Die Aufklärung von Straftaten nach § 263 Strafgesetzbuch (StGB) gehört zu den
zentralen Aufgaben der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Die Beamtinnen und Beamten
des Zolls prüfen dabei unter anderem, ob Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch zu
Unrecht bezogen werden. Durch die konsequente Verfolgung solcher Verstöße trägt
der Zoll maßgeblich dazu bei, die Akzeptanz und Gerechtigkeit innerhalb der
Solidargemeinschaft zu erhalten und die Sozialsysteme vor Missbrauch zu
schützen.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Schweinfurt
Pressesprecher
Benedikt Danz
Tel.: 09721/6464-1030
E-Mail: presse.hza-schweinfurt@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121261/6201557
OTS: Hauptzollamt Schweinfurt
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