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Nürnberg (ots) - Am Mittwoch (28. Januar) hat die Bundespolizeiinspektion
Nürnberg einen 50-jährigen Russen und einen 20-jährigen Syrer der
Strafverfolgung zugeführt. Nach beiden wurde per Haftbefehl gesucht.
Der 50-jährige Russe kam auf die Wache der Bundespolizei am Nürnberger
Hauptbahnhof, um den Verlust seiner Niederlassungserlaubnis anzuzeigen. Hierbei
stellten die Bundespolizisten fest, dass gegen die Person ein
Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg wegen eines Diebstahls
vorliegt. Der Russe wurde vorläufig festgenommen und dem Amtsgericht Nürnberg
überstellt.
Noch am selben Tag wurde ein 20-jähriger Syrer am Südausgang des Nürnberger
Hauptbahnhofs von Bundespolizisten kontrolliert. Beim Datenabgleich stellten die
Einsatzkräfte fest, dass ein Untersuchungshaftbefehl wegen gefährlicher
Körperverletzung bestand. Bei der Durchsuchung des Festgenommenen fanden die
Bundespolizisten 32 Gramm Marihuana auf. Der Syrer wurde festgenommen und am
Donnerstag (29. Januar) dem Amtsgericht Nürnberg übergeben. Die Betäubungsmittel
wurden sichergestellt und ein Strafverfahren gem. § 34 KCanG eingeleitet. Die
Landespolizei des Freistaates Bayern übernimmt zuständigkeitshalber die weiteren
Ermittlungen.
Rückfragen bitte an:
Philipp Jaeschke
Bundespolizeiinspektion Nürnberg
Bahnhofsplatz 6 - 90443 Nürnberg
Telefon: 0911 205551-105
E-Mail: bpoli.nuernberg.presse@polizei.bund.de
Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg mit Ihren circa 250
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist mit 16.082 qkm die flächenmäßig
größte Bundespolizeiinspektion in Bayern. Sie betreut mehr als 1.820
Bahnkilometer mit 306 Bahnhöfen und Haltepunkten. Ihr
bahnpolizeilicher Zuständigkeitsbereich erstreckt sich vom Landkreis
Forchheim im Nordosten bis zum Landkreis Neu-Ulm im Südwesten und
umfasst auch die Schnellfahrstrecke Nürnberg - Ingolstadt. Ihr
gehören die Bundespolizeireviere in Augsburg, Ansbach und Ingolstadt
an.
Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg hat die Aufgabe, auf dem Gebiet
der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes Gefahren für die
öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren, die den Benutzern,
den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder beim Betrieb der
Bahn entstehen oder von den Bahnanlagen ausgehen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/64017/6207499
OTS: Bundespolizeidirektion München
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