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Freilassing (ots) - Freilassing - Die Bundespolizeiinspektion Freilassing hatte
am vergangenen Wochenende (6.-8. Februar) wieder alle Hände voll zu tun. Neben
diversen festgestellten Verstößen gegen die Rechtsordnung, wurden mehr als 70
Fahndungstreffer festgestellt und 11 Haftbefehle vollstreckt.
In den frühen Morgenstunden des Freitags (6. Februar) kontrollierten
Einsatzkräfte der Bundespolizei in der Kontrollstelle an der A8 einen
48-jährigen Slowenen als Insassen eines Reisebusses. Bei der Überprüfung seiner
Personalien konnten die Beamten feststellen, dass gegen den Mann gleich zwei
Fahndungsausschreibungen vorlagen. Aufgrund einer Insolvenzverschleppung suchte
die Staatsanwaltschaft Hof mittels Haftbefehl nach ihm. Die geforderte
Geldstrafe in Höhe von 5250 Euro konnte der Mann vor Ort begleichen. Auch die
Staatsanwaltschaft Bayreuth suchte mittels Aufenthaltsermittlung aufgrund des
Verstoßes entgegen dem Pflichtversicherungsgesetz nach dem 48-Jährigen. Nach
Abschluss aller Maßnahmen konnte der Mann einige Stunden später seine Reise
fortsetzen.
Einige Stunden später wurde in der Kontrollstelle ein 32-jähriger Bulgare als
Insasse eines Reisebusses kontrolliert. Auch hier konnten gleich zwei
Fahndungsausschreibungen festgestellt werden. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt
am Main suchte den Mann mittels Aufenthaltsermittlung aufgrund eines Diebstahls.
Des Weiteren ergab die Überprüfung eine Ausschreibung zur Festnahme aufgrund der
vorausgegangenen Aberkennung seines Freizügigkeitsrechts. Grund dafür waren die
erheblichen Straftaten, die der 32-Jährige in der Vergangenheit verübt hat,
darunter Diebstahl, Handel mit Betäubungsmitteln, Besitz von Betäubungsmitteln
sowie Erschleichen von Leistungen. Der Mann wurde kurze Zeit später nach
Österreich zurückgewiesen.
Am Samstagmorgen (7. Februar) wurde ein 39-jähriger Slowene an der
Kontrollstelle auf der A8 einer grenzpolizeilichen Einreisekontrolle unterzogen
und händigte den Einsatzkräften ein slowenisches Ausweisdokument aus. Bei
genauerer Betrachtung der Identitätskarte fiel auf, dass der Chip herausgetrennt
wurde. Auch konnte in seinem Gepäck eine verbotene Substanz aufgefunden werden,
für welches keine Bescheinigung vorgelegt werden konnte. Der Mann steht somit im
Verdacht eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie dem Verdacht
einer Urkundenfälschung. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab zudem einen
Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgrund des
Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der Mann wurde durch Bundespolizisten in eine
Justizvollzugsanstalt gebracht.
Einige Stunde später stellten Einsatzkräfte der Bundespolizei in einem
grenzüberschreitenden Einreisezug am Bahnhof Freilassing einen 40-jährigen Polen
fest, der von gleich zwei Staatsanwaltschaften zur Fahndung ausgeschrieben
wurde. Die Münchner Staatsanwaltschaft I suchte mittels
Strafvollstreckungshaftbefehl aufgrund einer Sachbeschädigung nach dem Polen.
Die geforderte Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro konnte der Mann nicht
aufbringen. Auch die Staatsanwaltschaft Ellwangen suchte mittels
Aufenthaltsermittlung sowie Strafbefehl aufgrund eines Betrugs nach dem
40-Jährigen. Der Mann wurde noch am selben Tag in eine nahe gelegene
Justizvollzugsanstalt eingeliefert, wo er nun die nächsten 60 Tage verbringen
muss.
Ähnlich erging es einem 36-jährigen Kosovaren als Insasse eines Reisebusses in
der Kontrollstelle an der A8. Die fahndungsmäßige Überprüfung seiner Personalien
ergab einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Offenburg. Im Jahr
2016 wurde der Mann aufgrund der versuchten räuberischen Erpressung vom
Landgericht Offenburg rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren
und 6 Monaten verurteilt. Im Juli 2017 wurde der Kosovare abgeschoben, muss nun
jedoch aufgrund seiner erneuten Einreise in die Bundesrepublik die
Restfreiheitsstrafe in Höhe von 592 Tagen verbüßen. Er wurde am nächsten Tag
durch Kräfte der Bundespolizei in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Am Sonntag (8. Februar) wurde im Bereich Neuötting ein 29-jähriger Moldauer als
Fahrer eines Fahrzeugs einer grenzpolizeilichen Kontrolle unterzogen. Bei der
Abfrage seiner Personalien staunten die Einsatzkräfte nicht schlecht: Gegen den
Mann lagen gleich 5 Ausschreibungen vor. Die Staatsanwaltschaft Bochum suchte
mittels Strafvollstreckungshaftbefehl aufgrund des Fahrens ohne Fahrerlaubnis,
sowie dem Kennzeichenmissbrauchs nach dem Moldauer. Die geforderten Geldstrafen
in Höhe von 3.720 Euro konnte der Mann nicht bezahlen. Zudem suchte die
Staatsanwaltschaft Dortmund mittels Aufenthaltsermittlung aufgrund des Fahrens
ohne Fahrerlaubnis nach dem 29-Jährigen. Die Kräfte vor Ort stellten seinen
Führerschein sicher. Zusätzlich suchte die Staatsanwaltschaft Essen aufgrund der
Hehlerei nach ihm. Der Moldauer wurde in eine Justizvollzugsanstalt
eingeliefert.
Rückfragen bitte an:
Carolin Nowag
Telefon: 08654 7706-105
E-Mail: bpoli.freilassing.presse@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Die Bundespolizeiinspektion Freilassing gewährleistet die Sicherheit
in den Landkreisen Berchtesgadener Land, Traunstein, Altötting und
Mühldorf.
Sie ist an 21 Grenzübergängen und einer Grenzlänge von insgesamt 225
Kilometer zuständig. Ferner fallen 72 Bahnhöfe und Haltepunkte in den
Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion mit einem
Personalbestand von knapp 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Neben dem Inspektionssitz
in Freilassing besteht ein weiterer Standort beim Bundespolizeirevier
in Mühldorf am Inn.
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/64017/6213433
OTS: Bundespolizeidirektion München
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