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Bonn (ots) - Im Jahr 2025 sind die Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit (FKS) mit bundesweit mehr als 52.100 eingeleiteten
Ordnungswidrigkeitenverfahren (2024: rund 49.700) und rund 98.200 Strafverfahren
(2024: rund 96.800) erneut entschieden gegen Schwarzarbeit und illegale
Beschäftigung vorgegangen.
Auch die abgeschlossenen Verfahren konnten mit rund 93.500 (2024: 90.800)
Strafverfahren und 49.500 (2024: 46.500) Ordnungswidrigkeitenverfahren im
Vergleich zum Vorjahr gesteigert werden.
Rund 25.800 Arbeitgeber haben die Kräfte der FKS im vergangenen Jahr überprüft
(2024: 25.300).
Die Ermittlungen führten zu Freiheitsstrafen von knapp 1.200 Jahren und deckten
einen Schaden in einer Gesamthöhe von insgesamt rund 675 Millionen Euro auf.
Die festgestellte Schadenssumme im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen
Ermittlungen der FKS setzt sich aus nicht gezahlten
Sozialversicherungsbeiträgen, nicht gezahlten Steuern und "sonstigen Schäden"
(insbesondere nicht gezahlten Mindestlöhnen und Urlaubskassenbeiträgen sowie zu
Unrecht erhaltenen Sozialleistungen) zusammen.
Die Ergebnisse bestätigen die erfolgreiche Strategie der FKS hin zu einer
risikoorientierteren Wahrnehmung der Prüf- und Ermittlungstätigkeit. Die
gezieltere Vorgehensweise führt dazu, dass die FKS immer mehr die strukturelle
Schwarzarbeit und organisierte Formen der Schwarzarbeit in den Fokus nimmt.
Bundesweit hat die FKS im Jahr 2025 mehr als 60 Verfahrenskomplexe im Bereich
der Organisierten Kriminalität bearbeitet.
Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung haben viele Facetten
Die FKS prüft unter anderem, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur
Sozialversicherung angemeldet haben, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden
oder wurden, Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen
Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel besitzen und ob die
Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden oder ggf. sogar ausbeuterische
Arbeitsbedingungen vorliegen. Die FKS führt ihre Prüfungen sowohl hinweisbezogen
als auch verdachtsunabhängig auf Grundlage eigener Risikoeinschätzungen,
insbesondere in von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen durch. An die
Arbeitnehmerbefragungen zu den Arbeitsverhältnissen vor Ort schließen sich
oftmals komplexe Geschäftsunterlagenprüfungen und ggf. Ermittlungen an. Neben
diesen Prüfungen führte die FKS im vergangenen Jahr auch konzertierte,
bundesweite Schwerpunkt- und Sonderprüfungen durch, die sich unter anderem auf
das Baugewerbe, das Hotel- und Gaststättengewerbe, das Sicherheitsgewerbe, die
Friseur- und Kosmetikbranche sowie das Taxi- und Mietwagengewerbe
konzentrierten.
Perspektivisch noch größere Schlagkraft
Für die zukünftige Arbeit der FKS ist das Gesetz zur Modernisierung und
Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (SchwarzArbMoDiG), welches Ende
2025 in Kraft getreten ist, von besonderer Bedeutung. Das Gesetz bildet die
Grundlage für ein modernes fortentwickeltes Risikomanagement. Es wurde
insbesondere eine Rechtsgrundlage für die Einführung einer modernen Datenanalyse
geschaffen, um künftig die großen Datenmengen der FKS und solche der
Zusammenarbeitsbehörden systematisch hinsichtlich bestehender Risiken für
Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung auswerten und risikobehaftete
Prüfobjekte besser identifizieren zu können. Das Gesetz erweitert zudem die
Befugnisse der FKS und schafft die Voraussetzungen für eine qualitativ
verbesserte Aufgabenerledigung, insbesondere in den Bereichen Digitalisierung
und der effizienteren Bekämpfung organisierter krimineller Strukturen. Weitere
Informationen dazu finden Sie unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Conte
nt/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2025/08/2025-08-06-bekaempfung-schwarzarb
eit.html
Die Jahresergebnisse im Einzelnen aufgeschlüsselt nach Branchen, Bundesländern,
Hauptzollämtern und Tatbeständen finden Sie auf www.zoll.de unter folgendem Link
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illeg
alen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statistikveroeffentlichung_node.h
tml.
Rückfragen bitte an:
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