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Erfurt (ots) - Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls hat im vergangenen
Jahr 1.585 Arbeitgeber (2024: 1.779) in Thüringen und Südwestsachsen überprüft
(Thüringen: 1.001, Südwestsachsen: 584).
Die Zöllnerinnen und Zöllner leiteten 3.472 Strafverfahren (2024: 3.055) sowie
2.153 Bußgeldverfahren (2024: 2.178) ein und sind erneut entschieden gegen
Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vorgegangen. Im Ergebnis ihrer
bundesweiten straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen deckten sie einen
Gesamtschaden von 76,3 Millionen Euro (2024: 36,8 Millionen Euro) auf
(Thüringen: 59,7 Millionen Euro, Südwestsachsen: 16,6 Millionen Euro).
Die im Jahr 2025 abgeschlossenen Ermittlungsverfahren führten zu
Freiheitsstrafen von insgesamt 36,8 Jahren (2024: 37,4 Jahre). Die von den
Gerichten verhängten Geldstrafen belaufen sich auf 1,1 Millionen Euro (2024: 1,1
Millionen Euro). Das Hauptzollamt Erfurt verhängte Bußgelder in Höhe von rund
4,4 Millionen Euro (2024: 15,4 Millionen Euro).
Die aufgedeckte Schadenssumme errechnet sich aus nicht beziehungsweise zu wenig
gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen, nicht oder zu wenig gezahlten Beiträgen
zur Sozialkasse des Baugewerbes, zu Unrecht erhaltenen Leistungen von der
Agentur für Arbeit und den Jobcentern sowie nicht beziehungsweise zu wenig
gezahlten Beiträgen an die Berufsgenossenschaften. Bei
Mindestlohnunterschreitungen ergibt sich die Schadenssumme aus der Differenz von
Mindestlohn und dem tatsächlich gezahlten Lohn.
Die Jahresergebnisse 2025 und 2024, aufgeschlüsselt nach Branchen,
Bundesländern, Hauptzollämtern und Tatbeständen, sind auf www.zoll.de
veröffentlicht:
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illeg
alen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statistikveroeffentlichung_node.h
tml
Zusatzinformationen:
Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls erfolgen immer
ganzheitlich. Geprüft wird grundsätzlich, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten
ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, Sozialleistungen zu
Unrecht bezogen werden oder wurden, Ausländer die für die Aufnahme einer
Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise
Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestarbeitsbedingungen eingehalten
werden oder gegebenenfalls sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit führt ihre Prüfungen sowohl als
verdachtsunabhängige Spontanprüfungen, als Initiativprüfungen aus Anlass eigener
Risikoeinschätzungen, insbesondere in von Schwarzarbeit besonders betroffenen
Branchen, wie auch als hinweisbezogene Prüfmaßnahmen durch. Beginnend mit
Arbeitnehmerbefragungen vor Ort zu den Arbeitsverhältnissen, schließen sich in
der Regel Geschäftsunterlagenprüfungen und oftmals komplexe Ermittlungen an.
Die Standorte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Erfurt, das
für das gesamte Bundesland Thüringen sowie den südwestlichen Bereich von Sachsen
zuständig ist, befinden sich in Erfurt, Gera, Jena, Nordhausen, Suhl sowie in
Annaberg-Buchholz, Chemnitz, Plauen und Zwickau.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Erfurt
Carlito Klaus
Telefon: 0361 60176-109
E-Mail: presse.hza-erfurt@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121245/6221843
OTS: Hauptzollamt Erfurt
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