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HZA-R: Jahresstatistik 2025 der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg / Über 19 Millionen Euro Schadenssumme und 27 Jahre Freiheitsstrafen (FOTO)

24.02.2026 10:11 Uhr Hauptzollamt Regensburg

Regensburg (ots) - Im Nachgang zu den veröffentlichten bundesweiten Jahreszahlen gibt das Hauptzollamt Regensburg die regionalen Ergebnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) für das Jahr 2025 bekannt.

Die Beamtinnen und Beamten der FKS führten im Jahr 2025 insgesamt 746 Arbeitgeberprüfungen durch. Dabei wurden 7.878 Personenprüfungen vorgenommen. Die Prüfungen erstreckten sich über verschiedenste Branchen - insbesondere solche, die erfahrungsgemäß besonders von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffen sind.

Deutliche Ermittlungsaktivität im Jahr 2025

Im Rahmen ihrer Prüf- und Ermittlungstätigkeit leitete die FKS des Hauptzollamts Regensburg 1.319 Strafverfahren sowie 1.066 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

Gerichtsentscheidungen und Sanktionen

Die auf Grundlage der Ermittlungen ergangenen gerichtlichen Entscheidungen führten zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt 1.086.711 Euro sowie Freiheitsstrafen von insgesamt 27 Jahren und ein Monat. Die Summe der festgesetzten Verwarnungs-, Bußgeld-, Einziehungs- und Verfallbeträge beläuft sich auf 897.133 Euro.

Schadenssumme von über 19 Millionen Euro aufgedeckt

Im Jahr 2025 deckte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg eine Gesamtschadenssumme von 19.184.046 Euro auf.

Diese setzt sich zusammen aus:

-18.743.390 Euro aus Strafverfahren -440.656 Euro aus Ordnungswidrigkeitenverfahren

Ganzheitlicher Prüfungsansatz

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit verfolgt bei ihren Maßnahmen einen ganzheitlichen Prüfungsansatz. Geprüft wird insbesondere,

- ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung anmelden, - ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, - ob ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen oder Aufenthaltstitel besitzen, - und ob die geltenden Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden.

Die Prüfungen erfolgen sowohl verdachtsunabhängig als auch hinweisbezogen oder auf Grundlage eigener Risikoeinschätzungen. Dabei gilt weiterhin der Grundsatz: Qualität vor Quantität.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Regensburg Nadine Striegel Telefon: 0941 2086-1503 E-Mail: presse.hza-regensburg@zoll.bund.de www.zoll.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121258/6222464 OTS: Hauptzollamt Regensburg


Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Hauptzollamt Regensburg
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