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Duisburg; Essen; Oberhausen; Mülheim a. d. Ruhr; Kreis Kleve; Kreis Wesel (ots)
- Im Jahr 2025 wurden im Bezirk des Hauptzollamts Duisburg über 500 Arbeitgeber
aus den verschiedenen Wirtschaftsbereichen geprüft, bundesweit waren es über
25.000 Arbeitgeberprüfungen
Insgesamt leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner im Rahmen der Ermittlungsarbeit
rund 5.500 Verfahren ein (2024 waren es 5.340 Verfahren). Darunter befanden sich
insgesamt 4.440 Strafverfahren und über 1.000 Ordnungswidrigkeitenverfahren. Im
Jahr 2025 konnte durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit an den Standorten
Duisburg und Emmerich eine Schadenssumme von knapp 29 Millionen Euro ermittelt
werden.
Nach Abschluss der Strafverfahren verhängten die Gerichte im Jahr 2025 über 45
Jahre Freiheitstrafe und Geldstrafen in Höhe von 1,5 Millionen Euro. Durch
abgeschlossene Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden über eine Million Euro
Bußgelder geahndet.
Am 28.01.2025 verurteilte die Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg einen
56-jährigen Mann u. a. wegen 185 Fällen der Beihilfe zum Vorenthalten und
Veruntreuen von Arbeitsentgelt zu vier Jahren Freiheitsstrafe und dessen 30
Jahre alten Sohn wegen 125 entsprechender Beilhilfetaten zu drei Jahren und drei
Monaten Freiheitsstrafe. Die vollständige Pressemitteilung ist unter dem
folgenden Link abrufbar: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Sc
hwarzarbeitsbekaempfung/2025/z76_freiheitsstrafen_du.html
Am 09.12.2025 führte das Hauptzollamt Duisburg im Auftrag der Staatsanwaltschaft
Duisburg Durchsuchungen in Wohnungen und Geschäftsräumen durch, weil eine
Elektrofirma ohne Arbeitnehmer Umsätze erwirtschaftete. Die vollständige
Pressemitteilung ist unter dem folgenden Link abrufbar: https://www.zoll.de/Shar
edDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2025/x38_durchsuchung_ele
ktrofirma_du.html
Zusatzinformation:
Die Beamtinnen und Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrollieren die
Meldungen zur Sozialversicherung, möglichen Sozialleistungsmissbrauch, illegale
Ausländerbeschäftigung und die Einhaltung der Mindestlöhne.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig
sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten
Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen
Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung
der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung
gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung
darstellt.
Weitere Informationen zum Zoll werden auf der Internetseite www.zoll.de zur
Verfügung gestellt.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Duisburg
Pressestelle
Telefon: 0203 / 6048 - 1661, - 1531
E-Mail: presse.hza-duisburg@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121243/6223433
OTS: Hauptzollamt Duisburg
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