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Rosenheim, Bad Reichenhall, Traunstein, Altötting, Miesbach,
Garmisch-Partenkirchen, Weilheim-Schongau, Landsberg am Lech, Starnberg (ots) -
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Rosenheim führte in
der vergangenen Woche eine großangelegte risikoorientierte Sonderprüfung gegen
Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung mit dem Schwerpunkt "Einhaltung des
Mindestlohns" durch. Die Prüfungen fanden in den Landkreisen Miesbach, Bad
Reichenhall, Traunstein, Altötting, Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech,
Weilheim-Schongau und Starnberg statt. Insgesamt beteiligten sich an den
Maßnahmen 67 Zöllnerinnen und Zöllner der drei Standorte Rosenheim, Traunstein
und Weilheim. Die Prüfmaßnahmen wurden unter Beteiligung der European Labour
Authority (ELA) durch Beamte aus Italien und Österreich begleitet, welche selbst
im eigenen Land im Einsatz gegen Schwarzarbeit sind. Insgesamt wurden 106
Personen nach ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. In 22 Fällen wurden
Geschäftsunterlagen bei den Arbeitgebern unmittelbar im Laufe der Prüfung
kontrolliert. In einem Friseurbetrieb im Landkreis Starnberg leitete das
Hauptzollamt Rosenheim noch vor Ort ein Bußgeldverfahren gegen den Arbeitgeber
ein. Die Zöllnerinnen und Zöllner hatten festgestellt, dass die Aufzeichnungs-
und Aufbewahrungspflichten des Arbeitgebers nach dem Mindestlohngesetz nicht
eingehalten wurden.
Nach risikoorientierten Gesichtspunkten kontrollierte der ZOLL in den genannten
Landkreisen unter anderem Unternehmen auf Baustellen, in Gaststätten, Kosmetik-
und Friseurstudios sowie in Speditionsunternehmen. "Bei allen Prüfungen handelte
es sich um Präventivmaßnahmen, die zu einer Senkung der gesellschaftlichen
Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung beitragen und zu einem
erhöhten Unrechtsbewusstsein in der Bevölkerung führen sollen.", fasst Marion
Dirscherl, Pressesprecherin des Hauptzollamts Rosenheim, zusammen. Seit dem 1.
Januar 2026 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro
Stunde. Hierauf hat grundsätzlich jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer
Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch
unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem
allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in mehreren Branchen spezielle
Branchenmindestlöhne wie zum Beispiel in der Pflege, der Gebäudereinigung und im
Dachdecker-, Elektro- und Maler- und Lackiererhandwerk.
In 24 Sachverhalten ergaben sich Anhaltspunkte, die weitere Prüfungen unter
anderem im Hinblick auf die Einhaltung des Mindestlohnes und der möglichen
unerlaubten Ausländerbeschäftigung nach sich ziehen. Gerade bei der Aufdeckung
von Mindestlohn-Verstößen sind im Rahmen der umfangreichen Nachermittlungen die
vor Ort erfassten Aussagen der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der
Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen,
insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung.
Die nun folgenden Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die
Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und
Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen bzw. ermittelt werden
können. Hierbei steht der ZOLL in engem Informationsaustausch mit den
verschiedenen Zusammenarbeitsbehörden sowie der Rentenversicherung.
Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die
Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- bzw. Begehungsformen
festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als
Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden oftmals
Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig bzw. gar nicht geführt, um
Mindestlohnverstöße zu verschleiern.
Zusatzinformation
Das Hauptzollamt Rosenheim informiert unter anderem über die Arbeit der FKS am
18.04.2026 am Tag der Ausbildung (von 10:00 bis 13:00 Uhr) und am Tag der
offenen Tür (von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr). Das Vormittagsprogramm richtete sich
speziell an Interessierte an einer Ausbildung oder einem dualen Studium beim
ZOLL; ab 13:00 Uhr stehen die Pforten für alle Bürgerinnen und Bürger geöffnet,
die an der Arbeit des ZOLLs (75 Jahre ZOLL in der Bundesrepublik Deutschland)
interessiert sind. Näheres unter: https://www.zoll.de/SharedDocs/Dienststellen/D
E/1_DSSD_Importer/Hauptzollamt/HZA_Rosenheim/HZA_Rosenheim_7750/HZA_Rosenheim_77
50.html?category=Ausbildung
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Rosenheim
Marion Dirscherl
Telefon: 08031-3006-7100
E-Mail: Presse.HZA-Rosenheim@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121259/6223437
OTS: Hauptzollamt Rosenheim
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