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Kiel (ots) - Am gestrigen Tag kontrollierten Einsatzkräfte von Landes- und
Bundespolizei am Kieler Hauptbahnhof rund 130 Personen und stellten Messer
sicher. Hintergrund war ein gemeinsamer Schwerpunkteinsatz zur Reduzierung der
Gewaltdelikte mit Zielrichtung der Überprüfung des Mitführverbots von Waffen und
Messern im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr.
Im Zeitraum von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr hielten die Beamtinnen und Beamten im
und vor dem Kieler Hauptbahnhof insgesamt 132 Personen kurzfristig an und
stellten deren Identität fest. Die Einsatzkräfte durchsuchten Personen und
nahmen mitgeführtes Gepäck in Augenschein. Dabei stellten sie fünf Messer,
darunter drei verbotene Einhandmesser, ein Taschenmesser und ein Filetiermesser,
sicher und fanden E-Zigaretten ohne Steuerbanderole. Die Polizistinnen und
Polizisten leiteten entsprechende Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Die Kontrollen und die damit einhergehende Polizeipräsenz wurden sowohl durch
die betroffenen Personen als auch durch unbeteiligte Reisende durchweg positiv
aufgenommen.
Die gemeinsamen Kontrollen bündeln die Kompetenzen von Landes- und Bundespolizei
und bieten einen erweiterten Handlungsrahmen in Bezug auf die jeweiligen
sachlichen und örtlichen Zuständigkeiten. Die Bundespolizei hat den Kieler
Hauptbahnhof als gefährdetes Objekt mit entsprechenden Kontrollbefugnissen
eingestuft. Für die Landespolizei Schleswig-Holstein bestehen rund um den Kieler
Hauptbahnhof ebenfalls erweiterte Kontrollbefugnisse. Personen, die sich an
diesem Ort aufhalten, dürfen angehalten und deren mitgeführte Sachen in
Augenschein genommen werden.
Das Verbot des Mitführens von Waffen und Messern jeglicher Art im öffentlichen
Personennahverkehr ist am 23.12.2024 per Landesverordnung für Schleswig-Holstein
in Kraft getreten. Analog wurde ein solches Mitführverbot im Personenfernverkehr
am 31.10.2024 in das Waffengesetz aufgenommen. Bei Verstößen gegen handelt es
sich um Ordnungswidrigkeiten.
Es gibt unter engen Voraussetzungen Ausnahmen vom Mitführverbot. Zulässig ist
das Mitführen erlaubnisfreier Messer, wenn sie mit mehr als drei Handgriffen
zugriffsbereit sind. Wer zum Beispiel aus beruflichen Gründen in öffentlichen
Verkehrsmitteln ein Messer mitführen muss, der sollte für den Transport ein
verschlossenes Behältnis nutzen. Dieses Behältnis sollte wiederum in einer
Tasche oder einem Rucksack verstaut sein.
Die Dienststellen der Polizeidirektion Kiel werden auch in Zukunft gleichartige
Kontrollen durchführen.
Eva Rechtien, Polizeidirektion Kiel
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