|
Pinneberg (ots) - Seit dem 22.12.2023 besteht an festgesetzten Örtlichkeiten im
Innenstadtbereich sowie im Bahnhofsumfeld von Pinneberg ein polizeilich
angeordneter Kontrollbereich. Zur Anordnung des Kontrollbereichs sowie zu den
betroffenen Örtlichkeiten siehe die Pressemitteilung vom 21.12.2023 unter dem
folgenden Link: https://t1p.de/d7z4f. Die Voraussetzungen dieser Maßnahme werden
in regelmäßigen Abständen überprüft und mit der festgestellten Kriminalitätslage
abgeglichen. Siehe hierzu auch die Pressemitteilungen vom 28.08.2024 und
25.08.2025 unter den folgenden Links: https://t1p.de/ok35k und
https://t1p.de/zdktw
In Anbetracht der weiterhin hohen Kriminalitätsbelastung in diesem eng
begrenzten Raum ordnet das Polizeirevier Pinneberg erneut die Verlängerung des
Kontrollbereichs an. Bei den festgestellten Straftaten handelt es sich weiterhin
überwiegend um Eigentumsdelikte wie Laden-, Taschen- und Fahrraddiebstähle. Auch
Rohheits- und Gewaltdelikte werden vergleichsweise oft verzeichnet.
Die Anordnung dieser Maßnahme ist befristet bis zum 31.08.2026 und wird
rechtzeitig vor Ablauf neu bewertet.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Bad Segeberg
- Pressestelle -
Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg
Michael Bergmann
Telefon: 04551-884-2020
E-Mail: pressestelle.badsegeberg@polizei.landsh.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/19027/6223751
OTS: Polizeidirektion Bad Segeberg
|