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Kiel, Lübeck, Bargteheide, Reinbek (ots) - Sieben illegal beschäftigte
Arbeitnehmende haben Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
(FKS) des Hauptzollamtes Kiel im Rahmen der ersten bundesweiten
Mindestlohn-Sonderprüfung des Jahres in der vergangenen Woche festgestellt.
Insgesamt 22 Einsatzkräfte der FKS Lübeck waren am 17. und 22.02.2026 im Einsatz
und prüften unterschiedliche Betriebe aus dem Gaststättengewerbe sowie diverse
Wochenmarktstände in Lübeck, Stockelsdorf, Scharbeutz, Bargteheide und Reinbek.
Schwerpunkt der Prüfung war insbesondere die Einhaltung des Mindestlohns,
sozialversicherungsrechtlicher Pflichten sowie die Aufdeckung illegaler
Beschäftigung.
Die Zöllnerinnen und Zöllner prüften 23 Arbeitgeber und befragten 52 Arbeitende
vor Ort zu ihrer Beschäftigung.
"Bei vier Arbeitgebern konnten die Einsatzkräfte Verstöße im Bereich des
illegalen Aufenthalts feststellen. Insgesamt sieben Beschäftigte
unterschiedlicher Nationalität waren nicht im Besitz eines gültigen
Aufenthaltstitels oder einer gültigen Arbeitserlaubnis", so Vanessa Marzinek,
Sprecherin des Hauptzollamtes Kiel. "Des Weiteren fehlte in sechs Fällen die
vorgeschriebene Sofortmeldung zur Sozialversicherung. Gegen drei Arbeitgeber
besteht der Verdacht, Sozialversicherungsabgaben vorenthalten zu haben und vier
Arbeitgeber haben die Stundenaufzeichnungspflicht verletzt", so Marzinek weiter.
Die entsprechenden Ermittlungsverfahren, auch hinsichtlich der Beihilfe zum
illegalen Aufenthalt durch die jeweiligen Arbeitgeber, wurden noch vor Ort
eingeleitet.
An die in der letzten Woche durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche
Nachermittlungen sowie tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen
an. Die vor Ort erhobenen Aussagen und Daten der Beschäftigten werden nun mit
der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere
Geschäftsunterlagen geprüft, um Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe der
Beschäftigungsverhältnisse zu ermitteln. Hierbei steht der Zoll in engem
Informationsaustausch mit anderen Behörden sowie der Rentenversicherung.
"In Branchen mit stark variierenden Arbeitszeiten und Arbeitsaufkommen, in denen
aufgrund der intensiven personellen Belastung eine hohe Personalfluktuation
herrscht, stellen wir immer wieder Verstöße fest. Die Vielzahl der
festgestellten Verstöße in der vergangenen Woche unterstreicht, wie wichtig
regelmäßige Überprüfungen des Zolls sind", so Marzinek abschließend.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Kiel
Vanessa Marzinek
Telefon: 0431 20083-1107
Mobil: 0151 52550103
E-Mail: presse.hza-kiel@zoll.bund.de
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OTS: Hauptzollamt Kiel
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