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Freilassing (ots) - Freilassing - Im Rahmen einer grenzpolizeilichen Kontrolle
am Mittwoch, den 25. Februar, hat die Bundespolizei an der A94 einen 30-jährigen
ungarischen Staatsangehörigen überprüft. Hierbei wies sich der Mann mit einer
ungarischen ID-Karte aus. Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs wurde in der
Mittelkonsole ein Springmesser aufgefunden und sichergestellt. Aufgrund dessen
wurde der 30-jährige wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz
angezeigt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde die Weiterreise
gestattet.
Am selben Morgen kontrollierten Einsatzkräfte auf der A94 bei Neuötting eine
44-jährige bulgarische Staatsangehörige, die als Mitfahrerin in einem PKW mit
rumänischer Zulassung unterwegs war. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass
sich die Frau mit einer gültigen rumänischen ID-Karte auswies, jedoch einen
gefälschten bulgarischen Führerschein vorlegte. Nach Rücksprache mit der
zuständigen Staatsanwaltschaft wurde eine Sicherheitsleistung erhoben. Der
gefälschte Führerschein wurde sichergestellt und die Frau konnte ihre Reise nach
Abschluss der Maßnahme fortsetzen.
Einige Stunden später überprüften Einsatzkräfte der Bundespolizei Freilassing
einen 27- jährigen Mann in einem Einreisezug am Bahnhof Freilassing. Der Mann
konnte keinerlei Ausweisdokumente und auch kein Zugticket vorlegen. Somit
besteht der Verdacht des Erschleichens von Leistungen. Während der Kontrolle gab
der 27-jährige zunächst an, irakischer Staatsangehöriger zu sein und machte
entsprechende Personalangaben. Eine Überprüfung seiner Fingerabdrücke ergab,
dass der Mann jedoch somalischer Staatsangehöriger und durch das
Regierungspräsidium Karlsruhe als ausreisepflichtiger Ausländer ausgeschrieben
ist. Zudem besteht gegen ihn seit Dezember 2025 ein auf fünf Jahre befristetes
Einreise- und Aufenthaltsverbot. Es besteht der Verdacht der versuchten Einreise
entgegen eines bestehenden Einreiseverbotes und zusätzlich der Verdacht falscher
Angaben zur Identität. Der Mann wurde vorläufig festgenommen und zur
Dienststelle der Bundespolizei in Freilassing verbracht. Der 27-jährige wurde
noch am selben Tag nach Österreich zurückgewiesen. Einen Tag später versuchte er
fußläufig über die Saalbrücke einzureisen. Einsatzkräfte kontrollierten den Mann
erneut, der nach Identitätsfeststellung einem Richter vorgeführt wurde. Der
27-jährige wurde im Anschluss in Untersuchungshaft gebracht.
Am 26. Februar kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei Freilassing
ebenfalls auf der Saalbrücke eine 42-jährige österreichische Staatsbürgerin. Die
fahndungsmäßige Überprüfung ergab einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen
aufgrund von Betrug. Nachdem die Frau die geforderte Geldstrafe von 800 Euro
nicht begleichen konnte, wurde sie in eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt
eingeliefert.
Rückfragen bitte an:
Carolin Nowag
Telefon: 08654 7706-105
E-Mail: bpoli.freilassing.presse@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Die Bundespolizeiinspektion Freilassing gewährleistet die Sicherheit
in den Landkreisen Berchtesgadener Land, Traunstein, Altötting und
Mühldorf.
Sie ist an 21 Grenzübergängen und einer Grenzlänge von insgesamt 225
Kilometer zuständig. Ferner fallen 72 Bahnhöfe und Haltepunkte in den
Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion mit einem
Personalbestand von knapp 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Neben dem Inspektionssitz
in Freilassing besteht ein weiterer Standort beim Bundespolizeirevier
in Mühldorf am Inn.
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/64017/6225477
OTS: Bundespolizeidirektion München
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