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Kiel, Lübeck, Geesthacht (ots) - Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
(FKS) des Hauptzollamtes Kiel haben erneut illegal Beschäftigte festgestellt.
Bis in die Abendstunden prüften 12 Zöllnerinnen und Zöllner der FKS Lübeck am
26.02.2026 insgesamt sechs Betriebe aus dem Gaststättengewerbe in Geesthacht.
"Die Einsatzkräfte haben bei zwei Betrieben Verstöße im Bereich des illegalen
Aufenthalts festgestellt. Drei Vietnamesen sowie zwei türkische Beschäftigte
waren nicht im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis oder eines gültigen
Aufenthaltstitels", so Vanessa Marzinek, Sprecherin des Hauptzollamtes Kiel.
Die vor Ort erfassten Aussagen der Arbeitnehmenden sind in der Regel erst der
Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen,
insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Diese Prüfungen beinhalten die
Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus
denen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen
hervorgehen. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen
Behörden sowie der Rentenversicherung. Im Falle der illegalen Aufenthalte werden
die weiteren rechtlichen Schritte durch die entsprechend zuständige
Ausländerbehörde geprüft.
In Schleswig-Holstein gilt für das Hotel- und Gaststättengewerbe ein
allgemeinverbindlicher Tarifvertrag, der einen Branchenmindestlohn in Höhe von
14,97 Euro brutto die Stunde festlegt.
"Dieser tarifvertragliche Mindestlohn gilt für alle Beschäftigten der
Gastronomie und Hotellerie in Schleswig-Holstein, auch für geringfügig
Beschäftigte und ungelernte Arbeitskräfte", so Marzinek weiter. "Die Einführung
dieses speziellen Branchenmindestlohns erfordert regelmäßige Kontrollen, um die
Einhaltung dieser Bestimmungen sicherzustellen", so Marzinek abschließend.
Zusatzinformation:
Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren
entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und
ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der
FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl
stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten
eines Arbeitgebers durch.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Kiel
Vanessa Marzinek
Telefon: 0431 20083-1107
Mobil: 0151 52550103
E-Mail: presse.hza-kiel@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121233/6225490
OTS: Hauptzollamt Kiel
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