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Aschaffenburg / Würzburg / Essen (ots) - Seit Mai 2024 ermittelten die Essener
Zollfahnder gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Würzburg gegen den Autohändler
aus dem Kreis Miltenberg wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Verstoßes gegen
die Russland-Embargoverordnung. 111 Fahrzeuge im Gesamtwert von fast 20
Millionen Euro hatten ihren Weg vom bayerischen Untermain nach Russland
gefunden. Jetzt fiel vor dem Landgericht Würzburg das Urteil:
Am 02.03.2026 verurteile die 5. Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer die
beiden deutschen Staatsangehörigen Andreas M. und seine ehemalige Prokuristin
Inna W. zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren bzw. zwei Jahren. Die
letztgenannte Strafe für die Prokuristin wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Am 17.09.2024 wurden die zunächst verdeckt geführten Ermittlungen in die offene
Phase überführt und die Wohn- sowie die Geschäftsanschrift des Autohändlers
durchsucht. Nach Auswertung der sichergestellten Beweismittel erhärtete sich der
Tatverdacht, sodass das Amtsgericht Würzburg Haftbefehl gegen M. erließ. Dieser
wurde am 07.11.2024 vollstreckt. M. befand sich seither in Untersuchungshaft in
der JVA Würzburg. Im Verlauf der Ermittlungen ergaben sich zudem Hinweise auf
die Mittäterschaft der Mitangeklagten Inna W., sodass das Ermittlungsverfahren
auch auf sie ausgeweitet wurde. M.s Autohandel war spezialisiert auf gepanzerte
Fahrzeuge und vor allem auf Fahrzeuge eines namhaften, deutschen Herstellers. Da
M. selbst keine Neuwagen von diesem Hersteller beziehen durfte, baute sich M.
ein weitverzweigtes Beschaffungsnetzwerk, u. a. unter Einbindung von
Strohfirmen, auf. Nach Einführung der Sanktionen für Luxus-Pkw entwickelte sich
M., der zuvor hauptsächlich nach Kasachstan verkauft hatte, zu einem
Großlieferanten von zwei der größten Luxusautohändler Russlands. Hierzu zählte
auch die Rechtsnachfolgerin der ehemaligen russischen Vertriebsgesellschaft des
in Rede stehenden Herstellers. Zu diesem Zweck unterhielt er ab Juli 2022 enge
Kontakte zu Mitarbeitern dieser Unternehmen in Moskau. M. agierte dabei
konspirativ und versuchte die Ermittlungen gegen sich durch
Verdunkelungshandlungen und Beweismittelvernichtungen aktiv zu behindern.
Dank der außergewöhnlich umfangreichen und gründlichen Beweismittelauswertung
der Essener Zollfahnder gelang es, dem Angeklagten M. seine Taten nachzuweisen,
ehe er seine weitergehenden Pläne umsetzen und weitere 400 Neuwagen, im
Gesamtwert von fast 40 Millionen Euro nach Russland liefern konnte.
Zuletzt hatte sich M.s Firma nahezu vollständig auf Verstöße gegen das
Russland-Embargo spezialisiert. Ein legaler Geschäftsbetrieb fand nur noch in
vergleichsweise geringem Umfang statt. Die Ermittlungen ergaben zudem, dass
zahlreiche der von M. verkauften Fahrzeuge bei russischen Behörden, wie dem FSO
(Föderaler Dienst für Bewachung, der u.a. den Schutz des russischen Präsidenten
verantwortet), in der russischen Präsidialverwaltung und beim FSB (russischer
Inlandsgeheimdienst) sowie von staatlichen Unternehmen wie ROSNEFT genutzt
werden. Bis zuletzt wehrte sich M. gegen die Vorwürfe, ehe er vor Gericht unter
dem Druck der Beweislast und dem angekündigten Geständnis der Mitangeklagten W.
vollumfänglich im Sinne der Anklage gestand, obwohl er zuvor in der
Regionalpresse die Vorwürfe gegen sich öffentlich bestritten hatte. Mit dem
Urteil erging auch die Einziehungsentscheidung über Vermögen in Höhe von rund 20
Millionen Euro in das Firmen- und Privatvermögen. Bereits während der
Ermittlungen war es gelungen, über einen Vermögensarrest Vermögenswerte in Höhe
von rund sieben Millionen Euro für das Verfahren zu sichern. Dazu zählen u. a.
diverse Luxusfahrzeuge, geschäftliches und privates Bankguthaben, aber auch die
Villa, die M. mit seiner Familie bewohnte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hinweis:
Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gelten die Angeklagten als unschuldig
Siehe auch:
https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Sonstiges/2024/y87_luxusaut
os_zfae.html https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/116257/5906494
Rückfragen bitte an:
Zollfahndungsamt Essen
Pressesprecherin
Heike Sennewald
Telefon: 0201 10281130
Mobil: 0151 - 6469 5153
oder
Staatsanwaltschaft Würzburg
Pressesprecher
StA Michael Weiskopf
0931-381-3533
Pressestelle@sta-wue.bayern.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/116257/6226882
OTS: Zollfahndungsamt Essen
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