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Braunschweig (ots) - Nachdem am vergangenen Sonntag die Fußballfans das Stadion
an der Hamburger Straße verlassen hatten, führten 76 Zöllnerinnen und Zöllner
der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Braunschweig eine
umfangreiche Prüfung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durch.
Der Einsatz richtete sich an das eingesetzte Sicherheitspersonal, das von
externen Unternehmen gestellt wurde. Im Fokus der Kontrolle standen insbesondere
die ordnungsgemäße Anmeldung der Beschäftigten durch die Arbeitgeber, die
Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, mögliche illegale Beschäftigung von
ausländischen Arbeitskräften sowie die Erfüllung der Mitführungspflicht von
Ausweisdokumenten gemäß § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG).
Das Wach- und Sicherheitsgewerbe ist in § 2a Absatz 1 Nummer 10 SchwarzArbG
ausdrücklich aufgeführt und zählt regelmäßig zu den besonders prüfungsrelevanten
Branchen. In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass Beschäftigte nicht
ausreichend über ihre gesetzlichen Mitführungspflichten informiert werden.
Im Rahmen der Kontrolle wurden 247 Personen überprüft. Die Auswertung der vor
Ort erhobenen Daten wird noch andauern. Weitere Prüfungen der
Geschäftsunterlagen bei den betroffenen Arbeitgebern sowie Nachermittlungen im
Innendienst schließen sich an.
Die Einsatzleitung zieht eine positive Bilanz: "Die Maßnahme verlief geordnet
und ohne Komplikationen. Wir haben das eingesetzte Personal zu den
Arbeitsbedingungen befragt, nun folgt die Auswertung der erhobenen Daten."
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OTS: Hauptzollamt Braunschweig
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