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Kleve - Kempen - Kaldenkirchen (ots) - Am Dienstagvormittag 03. März 2026
kontrollierte die Bundespolizei nach erfolgter Einreise aus den Niederlanden im
Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen eine 28-jährige
Bulgarin auf der Bundesautobahn 61 an der Anschlussstelle Kaldenkirchen. Bei der
Überprüfung Ihrer Personalien wurde bekannt, dass Sie von der Staatsanwaltschaft
Lübeck mit einem Strafvollstreckungshaftbefehl wegen gemeinschaftlichen
Diebstahls gesucht wird. Das Amtsgericht Lübeck hat die Frau zu einer Geldstrafe
von 30 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro verurteilt. Des Weiteren bestand gegen die
Gesuchte ein Vollstreckungsauftrag aufgrund eines Strafbefehls des Amtsgerichts
Lübeck zur Einziehung von Wertgegenständen in Höhe von 125 Euro. Die
Bundespolizei verhaftete die Frau noch vor Ort. Durch Zahlung der Geldstrafe
plus Verfahrenskosten in einer Gesamthöhe von 1106 Euro konnte die Verurteilte
die ihr drohende Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen abwenden.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
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Christian Goerke
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