Seite zu Favoriten hinzufügen / Link zu ihrer Webseite einrichten 

Deutschland

Top-News



HZA-KI: Roter Diesel im Tank: Zoll entdeckt rund 5.000 Liter steuerbegünstigten Kraftstoff auf Motoryacht in Kiel (FOTO)

4.03.2026 17:10 Uhr Hauptzollamt Kiel

Kiel, Lübeck, Heiligenhafen, Puttgarden, Rendsburg (ots) - Mit Beginn der Wassersportsaison kontrolliert der Zoll verstärkt auch Sportboote und Yachten in den Häfen. Dabei stellten Einsatzkräfte des Hauptzollamts Kiel am 3. März 2026 bei einer Motoryacht im Kieler Hafen rund 5.000 Liter steuerbegünstigten Kraftstoff im Tank fest.

Aufgrund der unzulässigen Verwendung des Gasöls leiteten die Zöllner ein Steuerstrafverfahren ein und setzten die Energiesteuer in Höhe von rund 4.857 Euro fest.

Die Zollbeamten kontrollierten das unter ausländischer Flagge fahrende Schiff am Vormittag im Kieler Hafen. Der 39-jährige deutsche Schiffsführer gab an, die Motoryacht im Auftrag eines Unternehmens nach Südeuropa zu überführen.

Während der Kontrolle entnahmen die Einsatzkräfte eine Probe aus dem Kraftstofftank. Dabei fiel sofort die deutliche Rotfärbung auf.

"Die rote Färbung ist kein Zufall: Steuerbegünstigtes Gasöl wird bewusst eingefärbt, damit es bei Kontrollen sofort erkennbar ist. Dieser Kraftstoff ist nur für bestimmte Zwecke vorgesehen und darf in Motoryachten grundsätzlich nicht verwendet werden", so Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel.

Gegen den Schiffsführer wurde ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Die Energiesteuer wurde noch vor Ort beglichen und das Heizöl bis zur Wiederausfuhr des Schiffes an Bord belassen.

"Zollkontrollen betreffen nicht nur den gewerblichen Schiffsverkehr. Auch Sportboote und Motoryachten können steuerlich relevante Waren an Bord haben - deshalb schauen unsere Zöllnerinnen und Zöllner auch in den Häfen genau hin", so Oder weiter.

Zusatzinformation

Steuerbegünstigter oder steuerbefreiter Kraftstoff wird in Deutschland für bestimmte begünstigte Verwendungszwecke abgegeben, beispielsweise in der gewerblichen Schifffahrt.

Zur besseren Kontrolle ist dieser Kraftstoff rot eingefärbt. Die Einfärbung ermöglicht es den Zollbehörden, steuerbegünstigten Kraftstoff schnell von regulär versteuertem Diesel zu unterscheiden. Wird steuerbegünstigter Kraftstoff unzulässig verwendet, erhebt der Zoll die Energiesteuer nachträglich und prüft zudem straf- oder bußgeldrechtliche Schritte.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Kiel Gabriele Oder Telefon: 0431-20083-1106 Mobil: 016091162783 E-Mail: presse.hza-kiel@zoll.bund.de www.zoll.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121233/6228877 OTS: Hauptzollamt Kiel


Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Hauptzollamt Kiel
Für den Inhalt übernehmen wir keine Verantwortung