|
Kiel, Lübeck, Heiligenhafen, Puttgarden, Rendsburg (ots) - Mit Beginn der
Wassersportsaison kontrolliert der Zoll verstärkt auch Sportboote und Yachten in
den Häfen. Dabei stellten Einsatzkräfte des Hauptzollamts Kiel am 3. März 2026
bei einer Motoryacht im Kieler Hafen rund 5.000 Liter steuerbegünstigten
Kraftstoff im Tank fest.
Aufgrund der unzulässigen Verwendung des Gasöls leiteten die Zöllner ein
Steuerstrafverfahren ein und setzten die Energiesteuer in Höhe von rund 4.857
Euro fest.
Die Zollbeamten kontrollierten das unter ausländischer Flagge fahrende Schiff am
Vormittag im Kieler Hafen. Der 39-jährige deutsche Schiffsführer gab an, die
Motoryacht im Auftrag eines Unternehmens nach Südeuropa zu überführen.
Während der Kontrolle entnahmen die Einsatzkräfte eine Probe aus dem
Kraftstofftank. Dabei fiel sofort die deutliche Rotfärbung auf.
"Die rote Färbung ist kein Zufall: Steuerbegünstigtes Gasöl wird bewusst
eingefärbt, damit es bei Kontrollen sofort erkennbar ist. Dieser Kraftstoff ist
nur für bestimmte Zwecke vorgesehen und darf in Motoryachten grundsätzlich nicht
verwendet werden", so Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel.
Gegen den Schiffsführer wurde ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der
Steuerhinterziehung eingeleitet. Die Energiesteuer wurde noch vor Ort beglichen
und das Heizöl bis zur Wiederausfuhr des Schiffes an Bord belassen.
"Zollkontrollen betreffen nicht nur den gewerblichen Schiffsverkehr. Auch
Sportboote und Motoryachten können steuerlich relevante Waren an Bord haben -
deshalb schauen unsere Zöllnerinnen und Zöllner auch in den Häfen genau hin", so
Oder weiter.
Zusatzinformation
Steuerbegünstigter oder steuerbefreiter Kraftstoff wird in Deutschland für
bestimmte begünstigte Verwendungszwecke abgegeben, beispielsweise in der
gewerblichen Schifffahrt.
Zur besseren Kontrolle ist dieser Kraftstoff rot eingefärbt. Die Einfärbung
ermöglicht es den Zollbehörden, steuerbegünstigten Kraftstoff schnell von
regulär versteuertem Diesel zu unterscheiden. Wird steuerbegünstigter Kraftstoff
unzulässig verwendet, erhebt der Zoll die Energiesteuer nachträglich und prüft
zudem straf- oder bußgeldrechtliche Schritte.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Kiel
Gabriele Oder
Telefon: 0431-20083-1106
Mobil: 016091162783
E-Mail: presse.hza-kiel@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121233/6228877
OTS: Hauptzollamt Kiel
|