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Darmstadt (ots) - Bei einer routinemäßigen Kontrolle entdeckte der Zoll über 700
Kilogramm Krebstiere auf der Ladefläche eines Sprinters.
Im Rahmen von Routinekontrollen überprüften Zöllnerinnen und Zöllner der
Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) des Hauptzollamts Darmstadt am vergangenen
Donnerstag (26.02.2026) Fahrzeuge in der Nähe von Rodgau.
Dabei fiel ihnen ein Sprinter mit italienischer Zulassung auf. Der Fahrer gab
an, auf dem Weg von Italien in Richtung Frankfurt am Main zu sein. Ziel der
Fahrt war nach seinen Angaben ein Restaurant im Rhein-Main-Gebiet.
Bei der Kontrolle stellten die Zollbeamten auf der Ladefläche des Fahrzeugs eine
größere Menge Krebstiere fest. Die Tiere wurden in Netzen transportiert und
dabei eng zusammengepresst. Insgesamt befanden sich in dem Sprinter mehr als 700
Kilogramm lebende Exemplare, von denen einige bereits verendet waren.
Der Fahrer konnte weder einen Lieferschein noch eine Rechnung oder sonstige
Begleitdokumente vorlegen. In Abstimmung mit dem zuständigen Veterinäramt wurde
die Weiterfahrt des Fahrzeugs zunächst untersagt. Nach Prüfung durch das
Veterinäramt konnten die erforderlichen Dokumente, die unter anderem die
ordnungsgemäße Herkunft sowie die tierseuchenrechtliche Unbedenklichkeit der
Ware belegen, nicht vorgelegt werden.
"Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Einhaltung
veterinärrechtlicher Vorschriften haben für den Zoll oberste Priorität. Wer
Lebensmittel oder lebende Tiere transportiert, muss die erforderlichen Nachweise
jederzeit vorlegen können. Fehlen diese Dokumente, schreiten wir konsequent
ein", so Tanja Ackermann, Pressesprecherin des Hauptzollamts Darmstadt.
Aufgrund der festgestellten Verstöße entschied das zuständige Veterinäramt die
Auslieferung der Krebstiere zu untersagen und leitet nun die weiteren Maßnahmen
ein.
Zusatzinformation
Die Grundlage für den Tierschutz ist das Tierschutzgesetz. Darüber hinaus hat
die Bundesregierung weitere Vorschriften und Gesetze erlassen, um dem Tierschutz
noch stärker Rechnung zu tragen und eine Vereinheitlichung der noch zusätzlich
vorhandenen Ländervorschriften zu erreichen.
Die Zollverwaltung wirkt im Bereich des Tierschutzes insbesondere bei der
Überwachung der gewerbsmäßigen Tiertransporte sowohl bei der Einfuhr als auch
bei der Ausfuhr mit. Die Anforderungen zum Schutz von Tieren beim Transport sind
gemeinschaftsrechtlich in der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 geregelt und in
Deutschland mit der Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) näher
konkretisiert.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat im
Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und aufgrund der Vielzahl zu
beachtenden zusätzlichen Vorschriften den grenzüberschreitenden Transport von
Tieren auf bestimmte befugte Zollstellen mit zugeordneten Grenzkontrollstellen
beschränkt.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Darmstadt
Tanja Ackermann
Telefon: 06151/9180-1006
E-Mail: presse.hza-darmstadt@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121241/6229057
OTS: Hauptzollamt Darmstadt
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