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Hannover (ots) - Hannover, 05.03.2026 - Die Deutsche Polizeigewerkschaft
Niedersachsen kritisiert die derzeitige Praxis des Ausgleichs der
Rufbereitschaft beim Spezialeinsatzkommando (SEK) als völlig unzureichend.
Derzeit wird die Zeit der Rufbereitschaft lediglich zu einem Achtel
ausgeglichen. Diese Regelung wird der tatsächlichen Belastung der für
Hochrisikoeinsätze spezialisierten Einsatzkräfte nicht gerecht. Ein
1:1-Freizeitausgleich wäre mehr als eine Anerkennung und dringend geboten.
Rechtsprechung des OVG Bremen unterstreicht Reformbedarf
Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat in seiner Rechtsprechung deutlich gemacht,
dass Rufbereitschaft eine erhebliche Einschränkung der persönlichen Freiheit
darstellt und entsprechend bewertet werden muss. Für die hochspezialisierten
SEK-Kräfte gilt dies in besonderem Maße. Die bestehende 1/8 Anrechnung bildet
die realen Einschränkungen nicht ab und ist daher nicht haltbar.
DPolG Niedersachsen fordert vorrangig 1:1 Freizeitausgleich
Die DPolG fordert:
- die sofortige Überprüfung der aktuellen Ausgleichsregelungen
- einen realitätsgerechten 1:1 Freizeitausgleich für jede
geleistete Stunde Rufbereitschaft
- die konsequente Umsetzung der Rechtsprechung des OVG Bremen
- nur subsidiär, falls ein Freizeitausgleich organisatorisch nicht
möglich ist: eine angemessene finanzielle Vergütung als
nachrangige Lösung
Landesvorsitzender Patrick Seegers betont: "Das SEK ist aufgrund seiner
Spezialisierung und der enormen Belastungen unverzichtbar. Ein 1:1
Freizeitausgleich für die Rufbereitschaft ist zwingend notwendig und rechtlich
geboten. Alles andere ist fachlich wie rechtlich hoch problematisch. Das Land
muss endlich handeln."
Wenn ein SEK-Beamter beispielsweise am Sonntag eine 24 Stunden-Rufbereitschaft
hat, dann bekommt er dafür 3 Stunden vergütet. In der Zeit muss er Gewehr bei
Fuß stehen und schon der Spielplatz um die Ecke ist eigentlich zu weit entfernt,
um in der gebotenen Zeit in der Dienststelle zu sein. "Nicht jeder kann im
direkten Umkreis der Dienststelle wohnen. Rufbereitschaft ist nötig, eine de
facto Kasernierung der Beamten aber nicht mit einer lapidaren 1/8-Regelung
abgegolten" argumentiert Seegers weiter.
Wertschätzung und Rechtsklarheit für Spezialkräfte
Das SEK Niedersachsen übernimmt täglich hochriskante und gesellschaftlich
unverzichtbare Aufgaben. Ein angemessener zeitlicher Ausgleich ihrer
Rufbereitschaft ist Ausdruck von Wertschätzung, Gerechtigkeit und rechtlicher
Klarheit. Die aktuelle Regelung wird der Verantwortung und der Lebensrealität
der Einsatzkräfte nicht gerecht. Die Deutsche Polizeigewerkschaft Niedersachsen
wird weiterhin mit Nachdruck für einen zeitgemäßen, fairen und rechtssicheren
Ausgleich der Rufbereitschaft eintreten.
Rückfragen bitte an:
DPolG Niedersachsen
Patrick Seegers
Telefon: 0162 2093935
E-Mail: kontakt@dpolg.org
https://www.dpolg.org/
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/162835/6229409
OTS: DPolG Niedersachsen
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