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Main-Tauber-Kreis (ots) - Wertheim: Mülltonne von Fahrzeug beschädigt - Zeugen
gesucht
Nach einer Unfallflucht am Wochenende in Wertheim sucht die Polizei nach Zeugen.
Der Fahrer eines größeren Fahrzeugs, wahrscheinlich eines Lkws, kollidierte
zwischen Donnerstag und Sonntag vermutlich bei einem Park- oder Wendevorgang in
der Straße am Fuchsenacker mit einer in Beton eingefassten Mülltonne. Das
Fundament wurde dabei aus dem Boden gehebelt und auch die eigentliche Tonne
wurde beschädigt. Da der Verursacher den Unfall weder dem Besitzer noch der
Polizei meldete, werden nun Zeugen gesucht. Hinweise nimmt das Polizeirevier
Wertheim unter der Telefonnummer 09342 91890 entgegen.
Ahorn: Autofahrer fast doppelt so schnell wie erlaubt
Ein 37-Jähriger fuhr am Montag mit seinem Porsche bei Ahorn knapp 90 Kilometer
pro Stunde zu schnell. Der Mann war am späten Vormittag auf der Landesstraße 514
von Berolzheim in Richtung Gerichtstetten unterwegs. Im Bereich zwischen der
Abzweigung Eubigheim und Gerichtstetten erreichte er bei erlaubten 100 km/h
Spitzengeschwindigkeiten bis zu 190 km/h. Er wurde schließlich von einer
Polizeistreife angehalten und kontrolliert. Den Porschefahrer erwarten nun ein
Bußgeld in Höhe von 700 Euro, zwei Punkte im Fahreignungsregister und ein
dreimonatiges Fahrverbot.
Tauberbischofsheim: Vorsicht vor gefälschten Bankschreiben
Vergangene Woche erhielt ein Unternehmen in Tauberbischofsheim gefälschte
Bankschreiben. Da die Firma kein Konto bei der betreffenden Bank unterhält,
wandten sich die Empfänger umgehend an die Polizei. Der Briefkopf war optisch
nicht von einem echten Bankbrief zu unterscheiden, und auch die angegebene
Absenderadresse sowie die übrigen Kontaktdaten existieren tatsächlich. Lediglich
die angegebene E-Mail-Adresse wies eine geringe Abweichung auf. In den Schreiben
wurde behauptet, dass zum 01.01.2026 europaweit verschärfte gesetzliche Vorgaben
zur Betrugsprävention im Zahlungsverkehr in Kraft getreten seien. Zum Schutz der
Konten würden künftig ausschließlich bestätigte Endgeräte für den Zugriff auf
das Online-Banking zugelassen. Die Empfänger wurden aufgefordert, einen QR-Code
zu scannen, um ihr Endgerät zu registrieren. Bei diesen Briefen handelt es sich
um eine Betrugsmasche, sogenanntes Quishing. Das Wort setzt sich aus den
Begriffen "QR-Code" und "Phishing" zusammen. Es handelt sich dabei um eine
spezielle Form des Phishings, bei der Kriminelle QR-Codes nutzen, um auf
betrügerische Webseiten zu verlinken und so an vertrauliche Daten wie PINs,
Passwörter oder Bankdaten zu gelangen. Die Polizei rät dringend, Bankbriefe mit
QR-Codes genau zu prüfen. Zur Verifizierung sollten ausschließlich die
offiziellen Kontaktwege der Bank genutzt werden, nicht die in den Schreiben
angegebenen. QR-Codes und Links aus solchen Schreiben sollten weder gescannt
noch geöffnet werden. Zugangsdaten, PINs oder TANs sollten niemals auf
unbekannten Webseiten eingegeben werden. Sollten Daten dennoch eingegeben worden
sein, informieren Sie umgehend Ihre Bank und die Polizei.
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