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Euskirchen (ots) - Im Rahmen eines gemeinsames Kontrolleinsatzes am Euskirchener
Bahnhof wurde am gestrigen Montag (9. März) um 9.30 Uhr ein Mann (59) aus
Euskirchen mit der Bundespolizei angetroffen und überprüft. Die Überprüfung
ergab, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bonn wegen
Trunkenheit im Verkehr besteht. Demnach hat er eine Geldstrafe zu zahlen oder
Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen. Die dem Haftbefehl zugrunde liegende
Geldstrafe konnte der Euskirchener nicht bezahlen. Er wurde der JVA Euskirchen
zugeführt.
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