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Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hannover, Flensburg, Rostock (ots) -
-Gemeinsame Pressemitteilung der Bundespolizeiinspektion
Kriminalitätsbekämpfung Rostock und der Staatsanwaltschaft Hannover-
Die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Rostock ermittelte im
Auftrag der Staatsanwaltschaft Hannover seit November 2023 gegen einen
Schleuserring aus dem Raum Hannover. Im Januar 2025 fanden hierzu umfangreiche
Einsatzmaßnahmen in fünf Bundesländern statt. Dabei wurden 16
Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt und fünf irakische Beschuldigte im Alter von
25 bis 41 Jahren festgenommen.
Unter anderem wurde eine Shisha-Bar in Hannover durchsucht. Die Einsatzkräfte
konnten in den Durchsuchungsobjekten umfangreiche Beweismittel sicherstellen,
die im Rahmen der weiterführenden Ermittlungen beweissicher ausgewertet wurden.
Das Landgericht Hannover sprach nun das Urteil gegen sechs der Bandenmitglieder.
Fünf der Schleuser sowie ein Schleuserfahrer aus Flensburg wurden zu
mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Vier der Verurteilten saßen seit Januar
2025, ein weiterer Verurteilter seit Juli 2025 in Untersuchungshaft.
Der Bandenchef wurde zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Als
Kopf der Gruppierung nahm er die Schleusungsaufträge von anderen
Schleusergruppierungen entgegen und koordinierte die Schleusungen.
Das Urteil für zwei weitere Bandmitglieder lautete auf Freiheitsstrafe von sechs
Jahren und von vier Jahren und vier Monaten. Innerhalb der Gruppierungen waren
sie für die Anwerbung und Koordinierung von Schleuserfahrern sowie die
Beschaffung von Schleuserfahrzeugen zuständig.
Ein weiterer Kumpan wurde zu drei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe durch
das Landgericht Hannover verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass
der irakische Staatsangehörige die Schleusungsfahrten als Mitfahrer des
Pilotfahrzeugs begleitete. Dabei hielt er Kontakt zu den jeweiligen
Schleuserfahrern, gab diesen Anweisungen und teilte die Standortdaten mit.
Der Betreiber der Shisha-Bar in Hannover wurde zu drei Jahren Freiheitsstrafe
verurteilt. Die Bar wurde als Treffpunkt und Rückzugsort der Gruppierung
genutzt. Hier erfolgten regelmäßige Zusammenkünfte der Gruppierung, wo unter
anderem die deliktischen Absprachen getroffen wurden. Der Verurteilte war unter
anderem dafür zuständig die eingesetzten Schleuserfahrer in der Shisha-Bar zu
empfangen und zu bewirten sowie Gelder für Hotelunterkünfte und Benzin an die
Fahrer auszuzahlen.
Ein Schleuserfahrer aus Flensburg wurde zu einem Jahr auf Bewährung nach
Jugendstrafrecht verurteilt.
Insgesamt schleuste die Gruppierung Personengruppen von bis zu 37 Personen auf
Ladeflächen angemieteter Klein-LKWs und Transportern auf engsten Raum, ohne
Frischluftzufuhr und ohne Sicherheitssysteme zusammengepfercht. Die Fahrten
dauerten mehrere Stunden ohne Ver- und Entsorgungsmöglichkeit. Die Täter nahmen
dadurch die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bzw. eine das Leben
gefährdenden Behandlung in Kauf.
Das Urteil ist hinsichtlich eines Angeklagten rechtskräftig. Die übrigen
Angeklagten haben Revision eingelegt.
Rückfragen bitte an:
Pressesprecherin
Karina Ilgner
Tel.: 0461 / 3132 - 4004
E-Mail: presse.kbrostock@polizei.bund.de
Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Rostock
Kopernikusstraße 1d
18057 Rostock
Pressesprecher
Oliver Eisenhauer
Tel.: 0511 / 347 - 5135
E-Mail: sth-b-pressestelle@justiz.niedersachsen.de
Staatsanwaltschaft Hannover
Volgersweg 67
30175 Hannover
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/171964/6232768
OTS: Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Rostock
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