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Köln (ots) - 152 Beschäftigte von 52 Arbeitgebern kontrollierten gestern 110
Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des
Hauptzollamts Köln. Die Kontrollen fanden gezielt im Baugewerbe statt und waren
Teil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung.
Überprüft wurden:
- in Wesseling: 51 Beschäftigte von 18 Arbeitgebern
- in Bergisch Gladbach: 49 Beschäftigte von 21 Arbeitgebern
- in Sankt Augustin: 52 Beschäftigte von 13 Arbeitgebern
Zwei Männer (41, 43) aus Tadschikistan, wurden auf der Baustelle einer
Grundschule in Bergisch Gladbach bei Verputzerarbeiten angetroffen und konnten
nur eine polnische Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis vorlegen. Gegen beide
Männer wurden noch vor Ort Ermittlungsverfahren eingeleitet. Über die weiteren
aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen bezüglich der Männer, entscheidet jetzt die
zuständige Ausländerbehörde.
"Bei Baumaßnahmen auf dem Gelände einer Behörde in Sankt Augustin, trafen meine
Kolleginnen und Kollegen auf eine Gruppe von 23 Arbeitern einer Baufirma aus
Bottrop. Bei 18 der Männer aus Rumänien, Serbien und dem Kosovo, ergaben sich
bereits vor Ort Anhaltspunkte auf fehlende Meldungen zur Sozialversicherung", so
Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln.
Die weitere bisherige Bilanz der Maßnahme:
- Bei einer Firmen gibt es erste Hinweise, dass den Beschäftigten
nicht der Mindest-lohn gezahlt wird.
- In vier Fällen werden Ermittlungen wegen fehlender Meldung zur
Sozialversicherung aufgenommen.
- Für den Missbrauch von Sozialleistungen (Leistungsbetrug),
ergaben sich bei zwei Personen konkrete Anhaltspunkte.
- In drei Fällen wurden die erforderlichen Ausweispapier nicht
mitgeführt.
"Die Befragung der Beschäftigten vor Ort ist nur der Einstieg in unsere Arbeit.
Erst nach Auswertung und Überprüfung der Arbeitnehmerangaben lässt sich sagen,
ob alle angetroffenen Personen auch ordnungsgemäß zur Sozialversicherung
gemeldet sind. Die Überwachung der Einhaltung des Mindestlohns, macht nicht
selten tiefergehende Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere der Lohn- und
Finanzbuchhaltung, bei den Arbeitgebern notwendig", erläutert Ahland.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Köln
Pressesprecher
Jens Ahland
Telefon: 0221-9413-1008
Mobil: 0151 - 111 74 537
E-Mail: presse.hza-koeln@zoll.bund.de
www.zoll.de
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OTS: Hauptzollamt Köln
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