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Aachen (ots) - Bei der Kontrolle eines Fahrzeugs bei Tüddern haben Einsatzkräfte
des Zolls am 3. März 2026 eine größere Menge Bargeld sichergestellt.
Der Fahrer des Pkw, ein 30-jähriger Syrer, war zuvor aus den Niederlanden nach
Deutschland eingereist und wurde von den Beamtinnen und Beamten im Rahmen einer
Kontrolle angehalten und überprüft. Auf Nachfrage der Zöllnerinnen und Zöllner
gab der Mann an, kein Bargeld in Höhe von 10.000 Euro oder mehr mitzuführen.
Während der Kontrolle entdeckten die Beschäftigten des Hauptzollamts Aachen
mehrere Bündel Bargeld im Fahrzeug. Ein Teil des Geldes befand sich in einer
Plastiktüte, die unter dem Fahrersitz versteckt war. Ein weiteres Bündel
Geldscheine fanden die Beamtinnen und Beamten in der rückwärtigen Tasche des
Fahrersitzes.
Zur Herkunft des Geldes machte der Mann keine Angaben.
Der Zoll stellte daraufhin insgesamt 44.610 Euro vorläufig sicher und leitete
ein sogenanntes Clearingverfahren ein. Dabei handelt es sich um ein
Prüfverfahren, das angewendet wird, wenn der Verdacht besteht, dass Bargeld aus
Straftaten stammen oder für illegale Zwecke verwendet werden könnte.
"Im Rahmen dieses Verfahrens überprüfen die Behörden die Herkunft des Geldes
sowie mögliche Bezüge zu Straftaten wie Geldwäsche oder anderen Finanzdelikten",
sagt Sabine Krämer, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Aachen, "Ziel ist es zu
klären, ob das Bargeld rechtmäßig erworben wurde. Bis zum Abschluss der
Prüfungen werden die 44.610 Euro sichergestellt."
Die weiteren Ermittlungen führt die Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe
Polizei/Zoll beim Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen und beim
Zollfahndungsamt Essen.
Hinweis des Zolls:
Wer innerhalb der Europäischen Union reist - beispielsweise von den Niederlanden
nach Deutschland - darf grundsätzlich unbegrenzt Bargeld oder gleichgestellte
Zahlungsmittel mitführen. Allerdings besteht ab einem Betrag von 10.000 Euro
oder mehr eine Auskunftspflicht gegenüber dem Zoll. Reisende müssen auf
Nachfrage der Beamtinnen und Beamten Angaben zur Höhe des mitgeführten
Bargeldes, zu dessen Herkunft, zum wirtschaftlich Berechtigten sowie zum
Verwendungszweck machen. Falsche oder unvollständige Angaben können als
Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Weitere Informationen zur Anzeigepflicht von Barmitteln bei der Ein- und
Ausreise stellt der Zoll auf seiner Website unter www.zoll.de bereit.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Aachen
Sabine Krämer
Telefon: 0241/9091-2080
E-Mail: presse.hza-aachen@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121239/6233274
OTS: Hauptzollamt Aachen
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