|
Köln / Stuttgart (ots) - Die Taskforce Finanzkriminalität Baden-Württemberg
(TafF BW) und die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen - Financial
Intelligence Unit (FIU) haben am 11. März 2026 eine gemeinsame Absichtserklärung
unterzeichnet, um ihre Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität
weiter zu stärken.
Die TafF BW führt seit ihrer Errichtung im Juli 2025 gemeinsame Ermittlungen
nach dem Prinzip "follow the money" und bearbeitet bedeutende Fälle der
Geldwäsche sowie damit zusammenhängende Steuerstraftaten. Hierfür sitzen die
Expertinnen und Experten der beteiligten Behörden Schreibtisch an Schreibtisch
und gewährleisten so eine optimale Zusammenarbeit.
Als nationale Zentralstelle zur Entgegennahme, Sammlung und Analyse von
Geldwäscheverdachtsmeldungen nimmt die FIU eine bedeutende Rolle in der
deutschen Sicherheitsarchitektur ein und ist ein wichtiger Partner bei der
Bekämpfung von Finanzkriminalität.
Die Absichtserklärung sieht unter anderem die Etablierung strukturierter
Kommunikationswege vor, um eine beschleunigte Informationszusammenführung,
insbesondere in der sensiblen Anfangsphase von Verfahren, zu gewährleisten. Ein
regelmäßiger strategischer Austausch und gegenseitige Hospitationsmöglichkeiten
für die Expertinnen und Experten sind ebenfalls Teil der Erklärung. Dadurch
lernen die Partner die jeweiligen Arbeitsweisen kennen und können diese so
aufeinander abstimmen, dass komplexe Sachverhalte effizient aufgeklärt und
illegale Finanzströme gestoppt werden können.
Im Rahmen einer kleinen Feierstunde in den Räumlichkeiten der TafF BW am 11.
März 2026 unterzeichneten der Präsident des Landeskriminalamts
Baden-Württemberg, Andreas Stenger, der Leiter der Generalstaatsanwaltschaft
Stuttgart, Generalstaatsanwalt Frank Rebmann, die Finanzpräsidentin der
Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg, Marion Isler, sowie Daniel Thelesklaf,
der Leiter der Financial Intelligence Unit, die gemeinsame Erklärung. Die
Unterzeichnung markiert einen wichtigen Schritt bei der Bekämpfung von
Finanzkriminalität in Baden-Württemberg, insbesondere im Zusammenhang mit der
organisierten Kriminalität und der Terrorismusfinanzierung.
Zusatzinformation:
Die Taskforce Finanzkriminalität Baden-Württemberg (TafF BW) ist eine
ressortübergreifende Ermittlungseinheit. Sie besteht aus Beschäftigten des
Landeskriminalamts Baden-Württemberg, der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts
Stuttgart II sowie der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart. Die Einheit führt
Ermittlungen nach dem Prinzip "follow the money". Dabei werden bedeutende Fälle
der Geldwäsche sowie damit zusammenhängende Steuerstraftaten bearbeitet. Die
Einheit hat zudem den Auftrag, Terrorismusfinanzierung zu erkennen und zur
Bekämpfung der (organisierten) Kriminalität beizutragen.
Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen - Financial Intelligence
Unit (FIU) ist die nationale Zentralstelle für die Entgegennahme, Sammlung und
Auswertung von Verdachtsmeldungen über verdächtige Finanztransaktionen, die im
Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung stehen könnten. Neben
weiteren Aufgaben nimmt die FIU als administrativ ausgerichtete
Verwaltungsbehörde in diesem Zusammenhang alle von den geldwäscherechtlich
Verpflichteten übermittelten Verdachtsmeldungen im Sinne der §§ 43, 44
Geldwäschegesetz (GwG) entgegen und analysiert die hieraus relevanten
Sachverhalte unter Anwendung eines risikobasierten Ansatzes. Hierbei fließen
zudem alle verfügbaren relevanten Daten von Verwaltungs-, Finanz- und
Strafverfolgungsbehörden ein. Ergeben sich im Rahmen der operativen Analyse der
FIU sodann Anhaltspunkte für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder während
dieser Analyse festgestellte mögliche sonstige Straftaten, übermittelt die FIU
das Ergebnis ihrer Analyse - nebst sachdienlicher Informationen - unverzüglich
an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden und sonstigen zuständigen Stellen.
Rückfragen bitte an:
Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart
Pressestelle
Oberstaatsanwalt Robin Schray
E-Mail: pressestelle@genstastuttgart.justiz.bwl.de
Telefon: 0711 212-2814
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Pressestelle
Kriminaloberrätin Lisa Schröder
E-Mail: pressestelle-lka@polizei.bwl.de
Telefon: 0711 5401-2044
Finanzamt Stuttgart II
Presseverantwortlicher
Leitender Regierungsdirektor Hans-Peter Hoffmann
E-Mail: Presseanfragen-95@finanzamt.bwl.de
Telefon: 0711 6673-5400
Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
Financial Intelligence Unit (FIU)
Pressestelle
Regierungsdirektor Dietmar Zwengel
E-Mail: pressestelle@fiu.bund.de
Telefon: 0228 303-87515
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/177518/6233740
OTS: Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)
|