|
Recklinghausen (ots) - Pressemitteilung der Zentralstelle für die Verfolgung der
Umweltkriminalität in NRW (Staatsanwaltschaft Dortmund)
Die Zentralstelle für die Verfolgung der Umweltkriminalität in NRW (ZeUK NRW)
hat gegen einen 63-jährigen, bereits wegen Umweltdelikten vorbestraften Mann aus
Unna Anklage zur Umweltstrafkammer des Landgerichts Dortmund erhoben. Dem
Angeschuldigten der sich seit Oktober 2025 in Untersuchungshaft befindet, wird
unerlaubter Umgang mit Abfällen, das unerlaubte Betreiben
genehmigungsbedürftiger Anlagen sowie banden- und gewerbsmäßiger Betrug
vorgeworfen. Der Anklageerhebung sind umfangreiche Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft Dortmund und des Polizeipräsidiums Recklinghausen im sog.
Ermittlungskomplex "Boden NRW" vorausgegangen.
Nach Abschluss der diesbezüglichen Ermittlungen besteht gegen den 63-Jährigen
der hinreichende Verdacht, dass er seit Januar 2024 gemeinsam mit weiteren
gesondert verfolgten Beteiligten in arbeitsteiliger Weise Entsorgungsaufträge
für belastete Bodenmaterialien und (gefährliche) Abfälle übernommen hat, ohne
die vertraglich geschuldeten Entsorgungsleistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stattdessen sollen belastete Böden und sonstige Abfälle teilweise umdeklariert,
mit unbelasteten Materialien u. a. auf einem Betriebsgelände in Bottrop
vermischt und an hierfür nicht zugelassenen Orten abgelagert worden sein.
Zugleich soll gegenüber Auftraggebern, Nachweisführern und Behörden eine
ordnungsgemäße Entsorgung vorgetäuscht worden sein.
Dabei sollen auf dem Betriebsgelände in Bottrop bevor überhaupt eine Genehmigung
einer Anlage erging, mehr als 700 Lkw-Ladungen Bodenmaterialien in kurzer Zeit
umgeschlagen worden sein.
Den Ermittlungen zufolge wurden ferner rund 23.000 Tonnen belasteter
Bodenmaterialien angenommen, zum Teil zwischengelagert und anschließend zu einem
Betriebsgelände nach Selfkant verbracht, wo sie ohne die erforderliche
abfallrechtliche Genehmigung dauerhaft abgelagert worden sein sollen. Insoweit
besteht der hinreichende Tatverdacht, dass die Bodenmaterialien so hoch belastet
waren, dass es sich insgesamt um gefährliche Abfälle bis hin zur sog.
Deponieklasse 3 handelte, deren Entsorgung bei Zugrundelegung durchschnittlicher
Entsorgungskosten mindestens 1,3 Millionen Euro kosten wird.
Darüber hinaus besteht der Verdacht, dass im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben
in Dortmund rund 24.000 Tonnen belastete Bodenmaterialien (LAGA Z 2 und
Deponieklasse 1) zu nicht für die Annahme von Bodenmaterialien mit diesen
Belastungen zugelassenen Tagebauen in Kamp-Lintfort transportiert wurden,
während gegenüber der Auftraggeberin eine ordnungsgemäße Entsorgung
vorgespiegelt worden sein soll. Dieser soll dadurch ein Schaden in Höhe von mehr
als 360.000 Euro entstanden sein.
Der Angeschuldigte ist wegen dieser Sachverhalte wegen des Vorwurfs des
unerlaubten Betreibens einer Anlage in Tateinheit mit unerlaubtem Umgang mit
Abfall in einem besonders schweren Fall und Beihilfe zum unerlaubten Betreiben
einer Anlage sowie wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges in Tateinheit mit
unerlaubtem Umgang mit Abfällen in einem besonders schweren Fall gemäß §§ 263
Abs. 1, Abs. 5, 326 Abs. 1 Nr. 4a, 327 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Alt. 1, 330 Abs. 1 Nr.
1, 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, 25 Abs. 2, 27, 52, 53 des Strafgesetzbuchs (StGB)
angeklagt worden.
Im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen im Oktober 2025 sind im Kofferraum eines
von dem Angeschuldigten genutzten Fahrzeugs mehr als 120.000 Euro Bargeld, 200
Gramm Gold und weitere Wertgegenstände aufgefunden worden. Insoweit ist mit der
Anklageerhebung eine Einziehung beantragt worden. Soweit im Zusammenhang mit der
Baustelle in Dortmund ein Betrugsschaden von mehr als 360.000 Euro entstanden
sein soll, ist ebenfalls ein Einziehungsantrag gestellt worden.
Auskünfte zur Anklageerhebung erteilen ausschließlich die Pressesprecher der
ZeUK NRW (Oberstaatsanwalt Alexander Kilimann und Oberstaatsanwältin Britta
Affeldt) unter Pressestelle@sta-dortmund.nrw.de und 0231/5415-706 oder -705 oder
0173/2098374.
Rückfragen für Medienschaffende bitte an:
Polizeipräsidium Recklinghausen
Nadja Kostedde
Telefon: 02361 55 1042
E-Mail: pressestelle.recklinghausen@polizei.nrw.de
Verfolgen Sie unsere Meldungen auch auf:
https://recklinghausen.polizei.nrw/
www.facebook.com/polizei.nrw.re
https://x.com/polizei_nrw_re
https://www.instagram.com/polizei.nrw.re/
https://whatsapp.com/channel/0029VaARqGD6xCSHwLUxl91q
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/42900/6234129
OTS: Polizeipräsidium Recklinghausen
|