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Kleve - Weeze (ots) - Am Donnerstag, 12. März 2026, hat die Bundespolizei am
Flughafen Niederrhein in Weeze zwei Haftbefehle vollstreckt.
Im Rahmen der grenzpolizeilichen Kontrolle eines Fluges nach Tanger überprüfte
die Bundespolizei am Vormittag die Personalien eines 31-jährigen Türken. Hierbei
stellte sich heraus, dass der Reisende mit einem Haftbefehl durch die
Staatsanwaltschaft Wiesbaden wegen Straßenverkehrsgefährdung gesucht wird. Der
Verurteilte zahlte vor Ort die fällige Geldstrafe in Höhe von 1720,0 Euro und
offene Vollstreckungskosten von 340,80 Euro bei der Bundespolizei ein und konnte
somit die ihm drohende 172-tägige Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss der
polizeilichen Maßnahmen durfte der Mann weiterreisen.
Einen 40-jährigen Deutschen kontrollierte die Bundespolizei am
Donnerstagnachmittag nach der Einreise eines Fluges aus Thessaloniki. In diesem
Fall ergab die Überprüfung der Personalien, dass der Reisende mit einem
Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach wegen eines Verstoßes
gegen das Betäubungsmittelgesetz gesucht wird. Der Verurteilte wurde daraufhin
vor Ort verhaftet und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zur Verbüßung
der 21-tägigen Restfreiheitsstrafe in das Gefängnis in Kleve gebracht.
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Uwe Eßelborn
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