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SH, Kiel, Mölln, Rendsburg, Heiligenhafen, Lübeck, Schwentinental (ots) - Zum
Weltverbrauchertag am 15. März weist das Hauptzollamt Kiel auf die wichtige
Rolle des Zolls beim Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern hin. Allein im
Jahr 2024 bearbeitete der deutsche Zoll mehr als 345 Millionen
Einfuhrabfertigungen. Dabei entdecken die Zöllnerinnen und Zöllner regelmäßig
unsichere oder nicht konforme Produkte - etwa Spielzeug mit verschluckbaren
Kleinteilen, nicht zugelassene Arzneimittel oder Waren mit missbräuchlich
verwendeten Sicherheits- oder Prüfkennzeichnungen.
"Verbraucherinnen und Verbraucher verlassen sich darauf, dass Produkte auf
unserem Markt sicher sind. Unsere Kontrollen sind eine wichtige Schutzfunktion:
Sie verhindern, dass gefährliche oder nicht zugelassene Waren überhaupt in den
Handel gelangen", so Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel.
Wie groß das Problem gefälschter oder unsicherer Produkte ist, zeigt auch ein
Blick auf Europa. Nach Angaben der Europäischen Kommission und des EUIPO wurden
im Jahr 2023 in der Europäischen Union mehr als 152 Millionen gefälschte
Produkte sichergestellt. Viele dieser Waren entsprechen nicht den europäischen
Sicherheitsanforderungen und können erhebliche Risiken für Verbraucher
darstellen.
Besonders häufig stoßen die Zöllnerinnen und Zöllner auf problematische Produkte
im Zusammenhang mit Internetbestellungen aus dem Ausland. Dabei handelt es sich
nicht selten um Waren, die weder europäischen Sicherheitsstandards entsprechen
noch einen eindeutig identifizierbaren Hersteller erkennen lassen.
"Gerade bei Online-Schnäppchen aus Drittstaaten sollten Verbraucherinnen und
Verbraucher besonders aufmerksam sein. Ein ungewöhnlich niedriger Preis geht
häufig mit fehlenden Sicherheitsangaben oder unklaren Herstellerinformationen
einher", so Oder weiter.
Beim Onlinekauf sollten Verbraucherinnen und Verbraucher darauf achten, dass der
Anbieter klar identifizierbar ist und Produkte über eine vollständige
Herstellerkennzeichnung sowie über erforderliche Sicherheitskennzeichnungen
verfügen. Fehlen diese Angaben oder wirken sie zweifelhaft, ist Vorsicht
geboten.
Zusatzinformation:
Viele Produktgruppen, die innerhalb der Europäischen Union verkauft werden,
müssen mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sein. Dabei handelt es sich nicht um
ein Prüfsiegel, sondern um eine Erklärung des Herstellers, dass das Produkt die
geltenden europäischen Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und
Umweltschutz erfüllt. Bei bestimmten Produktgruppen wird zusätzlich eine
sogenannte Notified-Body-Nummer angegeben. Sie zeigt an, dass eine unabhängige
benannte Stelle in das Konformitätsbewertungsverfahren eingebunden war. Fehlt
eine erforderliche Kennzeichnung oder wirkt sie offensichtlich missbräuchlich
angebracht, kann dies ein Hinweis auf unsichere oder nicht zugelassene Produkte
sein.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Kiel
Gabriele Oder
Telefon: 0431-20083-1106
Mobil: 016091162783
E-Mail: presse.hza-kiel@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121233/6234909
OTS: Hauptzollamt Kiel
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