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Homberg (ots) - Pressemitteilung der Polizeidirektion Schwalm-Eder vom
13.03.2026:
Borken (Hessen)
Tatzeit: Donnerstag, 12.03.2026, zwischen 14:05 Uhr bis 14:10 Uhr
Am Donnerstagnachmittag fiel einer Zivilstreife des Regionalen Verkehrsdienstes
Schwalm-Eder in Borken ein Leichtkraftrad (Roller) ohne Kennzeichen auf. Die
Beamten beabsichtigten daraufhin, den Fahrer und das Fahrzeug im Mittelweg zu
kontrollieren.
Als die Beamten dem Fahrzeugführer das Anhaltesignal gaben, kam dieser der
Aufforderung nicht nach und entfernte sich mit dem Roller vom Kontrollort über
die Arnsbacher Straße in den Bobenhäuser Weg. An der Ampelkreuzung Kleinengliser
Straße / Gombether Straße überfuhr er eine rot zeigende Ampelkreuzung und setzte
seine Flucht in Richtung Kleinenglis fort. Im weiteren Verlauf wechselte er auf
einen Radweg, der parallel zur L3150 verläuft und die Ortschaften Kleinenglis
und Borken verbindet.
In Höhe der Einfahrt zum Kraftwerk Borken kam dem Rollerfahrer auf dem Radweg
eine bislang unbekannte Radfahrerin entgegen. Es ist möglich, dass diese durch
die Fahrweise des Rollerfahrers gefährdet oder zum Bremsen bzw. Ausweichen
gezwungen wurde. Sie wird auf ca. 40-50 Jahre alt geschätzt, trug zum Zeitpunkt
des Vorfalls eine schwarze Mütze, eine dunkle Jacke sowie blaue Jeans. Die
Polizei bittet diese Radfahrerin, sich beim Regionalen Verkehrsdienst in Homberg
zu melden.
Als der Rollerfahrer kurz vor Kleinenglis in die Felix-Wankel-Straße abbog
verlor er in einer Kurve, vermutlich aufgrund überhöhter Geschwindigkeit, die
Kontrolle über sein Fahrzeug und stürzte. Der Sturz ereignete sich bei geringer
Geschwindigkeit, sodass sich der Fahrer nach derzeitigem Sachstand nur leichte
Schürfwunden zuzog. Die eingesetzten Beamten konnten den Fahrer anschließend
widerstandslos festnehmen. Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich um einen 15 -
Jährigen aus dem Schwalm-Eder-Kreis. Der Jugendliche wurde zur weiteren
Sachbearbeitung zu einer nahegelegenen Polizeistation verbracht und nach dem
Abschluss der polizeilichen Maßnahmen an die Erziehungsberechtigten übergeben.
Gegen den Fahrzeugführer ermittelt die Polizei nun u.a. wegen des Verdachts
eines verbotenen Kraftfahrzeugsrennens, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, eines
Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und eines Rotlichtverstoßes.
Martin Stumpf, PHK - Pressesprecher -
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